BGBl. I Nr. 120/2020
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
Änderungen durch diese Kundmachung
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2019
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Art. 1neu
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