BGBl. I Nr. 137/2020
Neue Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds
Bundesgesetz über die Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufstockung der Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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§ 3aufgehoben
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Neue Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds
neu
§ 1neu
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§ 2neu
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§ 3neu
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