BGBl. I Nr. 166/2020
Änderung des Bundesgesetzes über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, des Bundesgesetzes über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und des Gesetzes betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der Evangelischen Kirche, das Bundesgesetz über finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche und das Gesetz betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Finanzielle Leistungen an die altkatholische Kirche
1
§ 1geändert
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