Absatz eins,Die Luftfahrzeugbetreiberin/der Luftfahrzeugbetreiber ist verantwortlich für den Schutz des fliegenden Personals vor kosmischer Strahlung.
BGBl. I Nr. 50/2020
Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020
Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2020 – StrSchG 2020)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 87neu
2. Abschnitt
Berufliche Exposition durch kosmische Strahlung
Verantwortlichkeit
Paragraph 87,
- Absatz 2,Die Betreiberin/der Betreiber gemäß Paragraph 2, Ziffer 3, des Weltraumgesetzes, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 132 aus 2011,, ist verantwortlich für den Schutz von raumfahrenden Personen vor kosmischer Strahlung.