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BGBl. II Nr. 111/2020

kundgemacht 22.03.2020
Änderung der Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 111/2020× zu Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten

Änderungen durch diese Kundmachung

Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten 2