BGBl. II Nr. 111/2020
Änderung der Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten
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§ 4geändert
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§ 6geändert
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