BGBl. II Nr. 113/2020
Verordnung, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden
Änderungen durch diese Kundmachung
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren
aufgehoben
§ 1aufgehoben
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§ 2aufgehoben
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Verordnung mit der zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 besondere Vorkehrungen in Strafsachen getroffen werden
neu
§ 1neu
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§ 2neu nie in Kraft getreten
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§ 3neu
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§ 4neu
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§ 5neu
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§ 6neu
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§ 7neu
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§ 8neu
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