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BGBl. II Nr. 129/2020

kundgemacht 02.04.2020
Änderung der Verordnung über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Maßnahmen bei der Einreise aus Italien, der Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 129/2020× zu Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten

Änderungen durch diese Kundmachung

Maßnahmen bei der Einreise aus Nachbarstaaten 32