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BGBl. II Nr. 157/2020

kundgemacht 15.04.2020
Änderung der Verordnung über die Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation
Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Änderung der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation
Kundmachung BGBl. II Nr. 157/2020× zu Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation

Änderungen durch diese Kundmachung

Beschränkung von Leerverkäufen von bestimmten Finanzinstrumenten in einer Ausnahmesituation 3