BGBl. II Nr. 185/2020
Änderung der Verordnung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität von im notariellen Bereich verwendeten elektronisch unterstützten Identifikationsverfahren
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der die Verordnung über Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität von im notariellen Bereich verwendeten elektronisch unterstützten Identifikationsverfahren geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Notar-E-Identifikations-Verordnung (NEIV)
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§ 5aneu
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§ 6geändert
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