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BGBl. II Nr. 228/2020

kundgemacht 26.05.2020 RIS↗
Änderung der Verordnung über die Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 228/2020× zu Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes×

Änderungen durch diese Kundmachung

Meldung der Dauer des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes 11 § 0↗RIS↗