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BGBl. II Nr. 247/2020

kundgemacht 31.05.2020
Änderung der Verordnung über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Umsätzen aus dem Einstellen von fremden Pferden (PferdePauschV)
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Aufstellung eines Durchschnittssatzes für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Umsätzen aus dem Einstellen von fremden Pferden (PferdePauschV) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 247/2020× zu PferdePauschV×

Änderungen durch diese Kundmachung

PferdePauschV 2
§ 5geändert

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