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BGBl. II Nr. 339/2020

kundgemacht 29.07.2020 RIS↗
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) neu § 0↗RIS↗
Anl. 15neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 15↗RIS↗

Anlage 15

Zu Paragraph 70, Absatz eins

Inhalte des Sicherheitsberichtes für Entsorgungsanlagen

Ein Sicherheitsbericht hat insbesondere zu enthalten:

  • Strichaufzählung
    allgemeine Beschreibung der Entsorgungsanlage
  • Strichaufzählung
    Aspekte der Anlagenplanung, insbesondere hinsichtlich technische Auslegung und Sicherheit
  • Strichaufzählung
    Standortmerkmale, im Hinblick auf
    • Strichaufzählung
      geografische, topografische und demografische Daten
    • Strichaufzählung
      meteorologische Faktoren
    • Strichaufzählung
      geologische, hydrologische und seismologische Verhältnisse
  • Strichaufzählung
    aktuelle Beschreibung der Entsorgungsanlage und ihrer Einrichtungen
    • Strichaufzählung
      Gebäudestrukturen und Komponenten
    • Strichaufzählung
      technische Sicherheitseinrichtungen
    • Strichaufzählung
      elektrische Energieversorgung
    • Strichaufzählung
      Hilfssysteme, einschließlich Lüftung sowie Brandschutz
    • Strichaufzählung
      aktuelle Beschreibung der Handhabungs- und Lageraktivitäten
  • Strichaufzählung
    Darstellung des Betriebes und der Betriebssicherheit
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der betrieblichen Abläufe
    • Strichaufzählung
      Strahlenschutz
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Betriebsorganisation und des integrierten Managementsystems
    • Strichaufzählung
      Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit und Sicherheitskultur
    • Strichaufzählung
      Aus- und Fortbildung des Personals und der Strahlenschutzbeauftragten
    • Strichaufzählung
      Betriebsvorschriften insbesondere für sicherheitsrelevante Arbeitsvorgänge
    • Strichaufzählung
      Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
    • Strichaufzählung
      Wiederholungsprüfungen
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Vorkehrung zur Minimierung der betrieblich erzeugten Abfälle
    • Strichaufzählung
      Beschreibung der Inbetriebnahme, Bewertung der dabei festgestellten Abweichungen, einschließlich der Gründe für Abweichungen
    • Strichaufzählung
      Definition eines angemessenen Programms für den kontinuierlichen Nachweis, dass die Abfallgebinde langfristig den festgelegten Lagerbedingungen unter den entsprechenden Umgebungsbedingungen im Lager entsprechen
  • Strichaufzählung
    Überblick über den aktuellen Stand des Stilllegungskonzeptes
  • Strichaufzählung
    Darstellung des Sicherungsstatus der Entsorgungsanlage
    • Strichaufzählung
      Darstellung technischer und organisatorischer Vorkehrungen
  • Strichaufzählung
    Darstellung der Ergebnisse der Sicherheits-/Störfallanalyse unter Berücksichtigung international anerkannter Sicherheitsstandards (insbesondere Publikationen der Internationalen Atomenergieorganisation), insbesondere
    • Strichaufzählung
      zugrunde gelegtes Störfallspektrum
    • Strichaufzählung
      Abschätzungen von ereignisbedingten Freisetzungen radioaktiver Stoffe
    • Strichaufzählung
      Abschätzungen der radiologischen Auswirkungen von strahlenschutzrelevanten Ereignissen auf Mensch und Umwelt
    • Strichaufzählung
      Nachweis der Einhaltung der Sicherheitskriterien und radiologischen Grenzwerte
  • Strichaufzählung
    Überblick über die Notfallvorsorge, insbesondere die anlageninterne, einschließlich Notfallplan
  • Strichaufzählung
    Sicherheitstechnische Bewertung zum Nachweis der Erfüllung aller sicherheitstechnischen Voraussetzungen sowie der behördlichen Anforderungen durch:
    • Strichaufzählung
      Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte
    • Strichaufzählung
      Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, sofern möglich
    • Strichaufzählung
      Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Maßnahmen
    • Strichaufzählung
      Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit