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BGBl. II Nr. 339/2020

kundgemacht 29.07.2020 RIS↗
Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über allgemeine Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 – AllgStrSchV 2020)
Kundmachung BGBl. II Nr. 339/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Allgemeine Strahlenschutzverordnung 2020 (AllgStrSchV 2020) neu § 0↗RIS↗
Anl. 17neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 339/2020 Anl. 17↗RIS↗

Anlage 17

Zu Paragraph 78, Absatz eins

Thematische Bereiche von Sicherheitsanalysen für Tätigkeiten

Eine Sicherheitsanalyse dient zur:

Ermittlung von Situationen, in denen es zu potenziellen Expositionen oder unfallbedingten und unbeabsichtigten Expositionen kommen könnte

  • Strichaufzählung
    Angaben zur beantragten Tätigkeit
  • Strichaufzählung
    Darstellung sicherheitsrelevanter Ereignisse (Störfallanalyse), einschließlich Transportunfälle und Brand

Abschätzung der Wahrscheinlichkeit und Größenordnung potenzieller Expositionen, soweit durchführbar

  • Strichaufzählung
    Abschätzung möglicher radiologischer Auswirkungen und Maßnahmen zu deren Verminderung entsprechend dem Notfallplan

Bewertung der Qualität und des Umfangs von Schutz- und Sicherheitsvorkehrungen, einschließlich technischer Merkmale und administrativer Vorkehrungen

  • Strichaufzählung
    Vorkehrungen zum Schutz von Arbeitskräften und Einzelpersonen der Bevölkerung
  • Strichaufzählung
    technische Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere hinsichtlich:
    • Strichaufzählung
      Transportsicherheit bei mobil eingesetzten radioaktiven Quellen
    • Strichaufzählung
      technischer Sicherheitseinrichtungen
    • Strichaufzählung
      sicherheitsrelevantem Zubehör
  • Strichaufzählung
    technische und organisatorische Vorkehrungen zur Sicherung von Strahlenquellen vor dem Zugriff Unbefugter, insbesondere Schutz vor missbräuchlicher Verwendung und Abhandenkommen
  • Strichaufzählung
    organisatorische und administrative Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere personenbezogene Maßnahmen wie Betriebsvorschriften, Verhaltens- und Arbeitsanweisungen
  • Strichaufzählung
    Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen

Festlegung der Begrenzungen und Bedingungen für die Tätigkeit

  • Strichaufzählung
    wesentliche Angaben aus den Bedienungsanleitungen
  • Strichaufzählung
    Begrenzungen und Bedingungen, einschließlich behördlicher Festlegungen

Bei der Sicherheitsanalyse sind nur jene Bereiche zu berücksichtigen, die für die betreffende Tätigkeit von Relevanz sind.