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BGBl. II Nr. 343/2020

kundgemacht 30.07.2020 RIS↗
Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über Interventionen in Notfallexpositionssituationen und in bestehenden Expositionssituationen nach einem radiologischen Notfall oder aufgrund von kontaminierten Waren oder aufgrund von radioaktiven Altlasten (Interventionsverordnung 2020 – IntV 2020)
Kundmachung BGBl. II Nr. 343/2020× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Interventionsverordnung 2020 (IntV 2020) neu § 0↗RIS↗
Anl. 2neu
in Kraft ab 01.08.2020 · idF BGBl. II Nr. 343/2020 Anl. 2↗RIS↗

Anlage 2

Zu den Paragraphen 6 und 13

Struktur und Inhalt des Maßnahmenkataloges

Diese Anlage enthält Interventionsmaßnahmen für die verschiedenen Phasen einer Notfallexpositionssituation sowie für die Spätphase.

A. Maßnahmen in der Vorwarnphase:

  • Strichaufzählung
    Aktivierung des Notfallmanagements
  • Strichaufzählung
    Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
  • Strichaufzählung
    Warnung der betroffenen Bevölkerung
  • Strichaufzählung
    Ankündigung des Aufenthalts in Gebäuden
  • Strichaufzählung
    Vorbereitung der Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
    • Strichaufzählung
      Unverzügliche Ernte von vermarktungsfähigen Produkten, insbesondere von lagerfähigen Produkten
    • Strichaufzählung
      Schließen von Gewächshäusern
    • Strichaufzählung
      Verbringung von Nutztieren in Stallungen
    • Strichaufzählung
      Schließen von Stallungen, Vorplatzausläufen und Abdecken von Offenfronten
    • Strichaufzählung
      Unterbinden des Zulaufs von Zisternen und Wasserspeichergefäßen

B. Maßnahmen in der Kontaminierungsphase:

  • Strichaufzählung
    Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
  • Strichaufzählung
    Alarmierung der betroffenen Bevölkerung
  • Strichaufzählung
    Verstärktes Mess- und Probenahmeprogramm
  • Strichaufzählung
    Aufenthalt in Gebäuden
  • Strichaufzählung
    Einnahme von Kaliumiodid-Tabletten
  • Strichaufzählung
    Schließen von Fenstern und Türen, Abschalten von Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Strichaufzählung
    Empfehlung zum Konsumverzicht kontaminierter Lebensmittel (aus der Selbstversorgung), insbesondere von Freilandgemüse
  • Strichaufzählung
    Empfehlung zum Nichtbetreten von gefährdeten Gebieten – Zugangsbeschränkung
  • Strichaufzählung
    Aufenthaltsbeschränkungen im Freien zB Absage von Veranstaltungen im Freien
  • Strichaufzählung
    Beschränkung von Arbeiten im Freien
  • Strichaufzählung
    Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung bei Interventionen und dringend notwendigen Arbeiten
  • Strichaufzählung
    Empfehlung besonderer Hygienemaßnahmen
  • Strichaufzählung
    Schutz vor Kontaminationen der Haut im Freien
  • Strichaufzählung
    Dekontaminierung von Personen und Haustieren vor Betreten der Wohnung
  • Strichaufzählung
    Medizinische Beratung
  • Strichaufzählung
    Reiseempfehlungen und -einschränkungen
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
    • Strichaufzählung
      Weideverbot für Nutztiere
    • Strichaufzählung
      Einschränkungen der Nutzung von Futtermitteln
    • Strichaufzählung
      Verzicht auf die Speicherung und Nutzung kontaminierten Wassers
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich der Inverkehrbringung von Lebensmitteln:
    • Strichaufzählung
      Einschränkungen des Inverkehrbringens von Lebensmitteln

C. Maßnahmen in der Zwischen- und Spätphase:

  • Strichaufzählung
    Überprüfung der Interventionsmaßnahmen aus der Vorwarn- und Kontaminierungsphase
  • Strichaufzählung
    Information der Öffentlichkeit:
    • Strichaufzählung
      Regelmäßige Information der Öffentlichkeit
    • Strichaufzählung
      Information der betroffenen Bevölkerung über mögliche Gesundheitsrisiken und über die verfügbaren Mittel zur Verringerung ihrer Exposition
  • Strichaufzählung
    Verstärktes Probenahmeprogramm, Überwachung von Lebens- und Futtermitteln, Umweltüberwachung (System zur Überwachung der Strahlenexposition, Langzeitmonitoring)
  • Strichaufzählung
    Reiseempfehlungen und -einschränkungen
  • Strichaufzählung
    Vermeidung bzw. Einschränkung von Sport im Freien in höher kontaminierten Gebieten
  • Strichaufzählung
    Wechsel von Luftfiltern in Anlagen und Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Reinigen von kontaminierten Fahrzeugen
  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen bei Interventionen und dringend notwendigen Arbeiten
  • Strichaufzählung
    Zugangsbeschränkungen zu bzw. Sperren von hoch kontaminierten Gebieten:
    • Strichaufzählung
      Abgrenzung der betroffenen Gebiete
    • Strichaufzählung
      Bestimmung der betroffenen Einzelpersonen der Bevölkerung
    • Strichaufzählung
      Kontrollierter Zugang zu bzw. Sperren von betroffenen Gebieten
    • Strichaufzählung
      Beschränkungen für die Lebensbedingungen in diesen Gebieten
  • Strichaufzählung
    Temporäre Umsiedlung
  • Strichaufzählung
    Langfristige Umsiedlung
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Landwirtschaft und Nutztierhaltung:
    • Strichaufzählung
      Einschränkung der Nutzung von Futtermitteln
    • Strichaufzählung
      Einschränkung des Inverkehrbringens von Futtermitteln
    • Strichaufzählung
      Vorrangige Verwendung von unkontaminiertem Futter während der letzten Wochen vor der Schlachtung
    • Strichaufzählung
      Beschränkungen für das Aufbringen von Klärschlamm
    • Strichaufzählung
      Entsorgungsmaßnahmen von kontaminierten pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln – In-situ-Entsorgung
    • Strichaufzählung
      Maßnahmen zur Vermeidung zusätzlicher Kontamination durch kontaminiertes Wasser
    • Strichaufzählung
      Vorverlegung des Zeitpunkts der Schlachtung von Nutztieren
    • Strichaufzählung
      Verschieben der Ernte zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
    • Strichaufzählung
      Lagerung von Futtermitteln zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Böden
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen im Bereich Lebensmittelerzeugung und -inverkehrbringung sowie Konsum von Lebensmitteln:
    • Strichaufzählung
      Entsorgung von kontaminierten tierischen Lebensmitteln: Milch
    • Strichaufzählung
      Entsorgung von kontaminierten tierischen Lebensmitteln, insbesondere Fleisch
    • Strichaufzählung
      Entsorgungsmaßnahmen von kontaminierten pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln – In-situ-Entsorgung
    • Strichaufzählung
      Geeignete industrielle Verarbeitung von Lebensmitteln zur Verringerung der Kontamination
    • Strichaufzählung
      Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln zwecks Abklingen kurzlebiger Radionuklide
    • Strichaufzählung
      Behandlung von Lebensmitteln im Haushalt
  • Strichaufzählung
    Dekontaminierungsmaßnahmen in Siedlungsgebieten:
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Erdreich, Grasflächen und Pflanzen
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Gebäuden
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Innenraumflächen und Gegenständen in Gebäuden
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Straßen und Plätzen
    • Strichaufzählung
      Dekontaminierungsmaßnahmen an Kinderspielplätzen
  • Strichaufzählung
    Entsorgung kontaminierter Materialien:
    • Strichaufzählung
      Schutzmaßnahmen bei Entsorgung kontaminierter Abfälle und Klärschlämme
    • Strichaufzählung
      Transport und Verbrennung von Klärschlamm in Müllverbrennungsanlagen
    • Strichaufzählung
      Behandlung von kontaminierten Luftfiltern
  • Strichaufzählung
    Registrierung, Gesundheitsscreening und medizinische Langzeitüberwachung
  • Strichaufzählung
    Einrichtung einer Infrastruktur zur Unterstützung von Selbsthilfe-Schutzmaßnahmen in betroffenen Gebieten