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BGBl. II Nr. 36/2020

kundgemacht 25.02.2020 RIS↗
Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken
Verordnung der Präsidentin des Rechnungshofes über die Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken
Kundmachung BGBl. II Nr. 36/2020× zu Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken×

Änderungen durch diese Kundmachung

Verwendung von Erlösen aus der Verwertung von Ehrengeschenken neu § 0↗RIS↗