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BGBl. II Nr. 491/2020

kundgemacht 20.11.2020
Änderung der Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 491/2020× zu Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte 26