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BGBl. II Nr. 571/2020

kundgemacht 17.12.2020
Änderung der Verordnung über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV)
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV) geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 571/2020× zu WiEReG-EinsichtsV

Änderungen durch diese Kundmachung

Zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV) 2