BGBl. II Nr. 571/2020
Änderung der Verordnung über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV)
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusätzliche technische Möglichkeiten für die Einsicht in das Register (WiEReG-EinsichtsV)
2
§ 1geändert
lädt …
§ 3geändert
lädt …