BGBl. II Nr. 602/2020
Änderung der Verordnung über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung über die Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind, geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Festlegung der Bereiche, in denen variable Auszahlungsgrenzen zulässig sind
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§ 1geändert
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§ 2geändert
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