BGBl. II Nr. 99/2020
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der der Anwendungsbereich für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren erweitert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren
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