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BGBl. II Nr. 99/2020

kundgemacht 16.03.2020
Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren
Verordnung der Bundesministerin für Justiz, mit der der Anwendungsbereich für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren erweitert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 99/2020× zu Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren

Änderungen durch diese Kundmachung

Erweiterung des Anwendungsbereichs für die Durchführung von Videokonferenzen in Strafverfahren neu