die Vermögenswerte, in welche die Erträge umgeformt oder umgewandelt worden sind;
BGBl. III Nr. 148/2020
Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Übereinkommen des Europarats über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Änderungen durch diese Kundmachung
Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 5neu
Artikel 5 – Einfrieren, Beschlagnahme und Einziehung
Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen des Einfrierens, der Beschlagnahme und der Einziehung auch Folgendes umfassen:
- Litera a
- Litera baus rechtmäßigen Quellen erworbene Vermögenswerte, wenn Erträge ganz oderteilweise mit diesen Vermögenswerten vermischt worden sind, bis zur Höhe des Schätzwerts der Erträge, die vermischt worden sind;
- Litera cEinkommen oder andere Gewinne, die aus Erträgen, aus Vermögenswerten, in die Erträge aus Straftaten umgeformt oder umgewandelt worden sind, oder aus Vermögenswerten, mit denen Erträge aus Straftaten vermischt worden sind, stammen, bis zur Höhe des Schätzwerts der Erträge, die vermischt worden sind, in der gleichen Weise und im gleichen Umfang wie Erträge.