BGBl. III Nr. 34/2020
kundgemacht 13.03.2020
Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken in der ab 1. Februar 2020 geltenden Fassung
Ausführungsordnung zum Protokoll zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken in der ab 1. Februar 2020 geltenden Fassung
Kundmachung
BGBl. III Nr. 34/2020× zu ××
Änderungen durch diese Kundmachung
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Madrider Markenabkommen – Ausführungsordnung
aufgehoben