BGBl. III Nr. 53/2020
Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Änderung der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich und dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa
Änderungen durch diese Kundmachung
Vereinbarung über die Vertretung der Republik Österreich im Verfahren der Erteilung von Schengenvisa (Deutschland)
1
Art. 1geändert
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