BGBl. I Nr. 158/2021
Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 und des Sonderunterstützungsgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1aneu
Paragraph eins a,
Beginnend mit 1. Jänner 2023 ist die Altersgrenze für den Zugang zur Sonderunterstützung gemäß Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, jährlich bis 2035 mit 1. Jänner um neun Monate zu erhöhen.