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BGBl. I Nr. 182/2021

kundgemacht 21.10.2021
Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020
Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020
Kundmachung BGBl. I Nr. 182/2021× zu Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020

Änderungen durch diese Kundmachung

Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2020 neu