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BGBl. II Nr. 211/2021

kundgemacht 07.05.2021
Änderung der Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 211/2021× zu Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21×

Änderungen durch diese Kundmachung

Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 15
§ 6geändert

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