BGBl. II Nr. 211/2021
Änderung der Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Verordnung über die Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21 geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Vorbereitung und Durchführung abschließender Prüfungen für das Schuljahr 2020/21
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§ 7geändert
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