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BGBl. II Nr. 241/2021

kundgemacht 01.06.2021
Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 241/2021× zu Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021

Änderungen durch diese Kundmachung

Verfügung eines Fahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge auf der A 12 Inntalautobahn und A 13 Brennerautobahn am 2. Juni 2021 neu