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BGBl. II Nr. 244/2021

kundgemacht 02.06.2021
Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler sowie Änderung der Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung
Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler erlassen wird und die Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung geändert wird
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Änderungen durch diese Kundmachung

Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz der Schülerinnen und Schüler neu