BGBl. II Nr. 343/2021
VO über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes
Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes)
Änderungen durch diese Kundmachung
Verlustersatz II
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§ 1neu
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§ 2neu
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Anl. 1neu
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