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BGBl. II Nr. 343/2021

kundgemacht 28.07.2021
VO über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes
Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Verlängerung der Gewährung eines Verlustersatzes)
Kundmachung BGBl. II Nr. 343/2021× zu Verlustersatz II

Änderungen durch diese Kundmachung

Verlustersatz II neu