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BGBl. II Nr. 400/2021

kundgemacht 21.09.2021
COVID-19-SchadloshaltungsauszahlungsV
2. Verordnung des Bundesministers für Finanzen gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Ergreifung von finanziellen Maßnahmen, die zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und zur Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen geboten sind (COVID-19-SchadloshaltungsauszahlungsV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 400/2021× zu COVID-19-SchadloshaltungsauszahlungsV

Änderungen durch diese Kundmachung

COVID-19-SchadloshaltungsauszahlungsV neu