BGBl. II Nr. 466/2021
1. Novelle der SchulÄ-V
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung betreffend die Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte (SchulÄ-V) geändert wird (1. Novelle der SchulÄ-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch Schulärztinnen und Schulärzte (SchulÄ-V)
1
§ 2geändert
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