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BGBl. II Nr. 485/2021

kundgemacht 24.11.2021
Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2022
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der der Anpassungsfaktor für das Jahr 2022 festgesetzt wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 485/2021× zu Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2022

Änderungen durch diese Kundmachung

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2022 neu