Rechtstracker.at

BGBl. II Nr. 7/2021

kundgemacht 07.01.2021
Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 7/2021× zu IStVDÜV

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV) 2