BGBl. II Nr. 7/2021
Änderung der Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Datenübermittlung zur Steuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationale Steuervergütung-Datenübermittlungsverordnung (IStVDÜV)
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§ 4geändert
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