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BGBl. II Nr. 99/2021

kundgemacht 05.03.2021
2. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung – 2. NPO-FondsRLV
Verordnung des Bundesministers für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport gemäß § 3 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds betreffend Richtlinien über die Gewährung von Unterstützungsleistungen an Organisationen gemäß § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Errichtung eines Non-Profit-Organisationen Unterstützungsfonds, welche im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 und den dadurch verursachten Auswirkungen geboten sind, damit diese Organisationen in die Lage versetzt werden, ihre statutengemäßen Aufgaben weiter zu erbringen (2. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung – 2. NPO-FondsRLV)
Kundmachung BGBl. II Nr. 99/2021× zu 2. NPO-FondsRLV×

Änderungen durch diese Kundmachung

2. NPO-Fonds-Richtlinienverordnung (2. NPO-FondsRLV) neu
§ 1neu

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