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BGBl. III Nr. 55/2021

kundgemacht 12.04.2021
Änderung von Artikel 7 der Anlage 8 des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Änderung von Artikel 7 der Anlage 8 des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Kundmachung BGBl. III Nr. 55/2021× zu Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

Änderungen durch diese Kundmachung

Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen 1