BGBl. III Nr. 55/2021
Änderung von Artikel 7 der Anlage 8 des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Änderung von Artikel 7 der Anlage 8 des Internationalen Übereinkommens zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
Änderungen durch diese Kundmachung
Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen
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Anl. 8geändert
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