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BGBl. I Nr. 117/2022

kundgemacht 27.07.2022
Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) erlassen wird
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