BGBl. I Nr. 117/2022
Genehmigung der Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG
Bundesgesetz, mit dem die Begründung von Vorbelastungen durch den Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort genehmigt wird und mit dem das Bundesgesetz über einen Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen (Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz – UEZG) erlassen wird