Absatz eins,Zur effizienten Umsetzung der Erhalterpflichten zwischen Bund und Land Niederösterreich haben die Erhalter in einem Koordinierungsausschuss die Erfüllung ihrer Erhalterpflichten abzustimmen und zu koordinieren und dazu:
- Ziffer einsjährlich eine indikative Finanzplanung der zur Verfügung stehenden Mittel zu erstellen,
- Ziffer 2die Aufteilung der Mittel gemäß Ziffer eins, zwischen Bund und Land Niederösterreich festzulegen,
- Ziffer 3die näheren Regelungen zur Finanzierung von Kosten gemäß Artikel römisch eins a, Absatz 3, Ziffer eins, und 2 festzulegen sowie
- Ziffer 4sich eine Geschäftsordnung zu geben.