BGBl. II Nr. 113/2022
Änderung der VO über die Gewährung eines Verlustersatzes
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung gemäß § 3b Abs. 3 des ABBAG-Gesetzes betreffend Richtlinien über die Gewährung eines Verlustersatzes durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) (VO über die Gewährung eines Verlustersatzes) geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
VO über die Gewährung eines Verlustersatzes
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Anl. 1geändert
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