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BGBl. II Nr. 117/2022

kundgemacht 21.03.2022
Änderung der Verordnung über die elektronische Einbringung bzw. Übermittlung von Schriftsätzen, von Beilagen zu Schriftsätzen, von Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen
Änderung der Verordnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes über die elektronische Einbringung bzw. Übermittlung von Schriftsätzen, von Beilagen zu Schriftsätzen, von Ausfertigungen von Erledigungen des Verfassungsgerichtshofes und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen
Kundmachung BGBl. II Nr. 117/2022× zu VfGH-EVV×

Änderungen durch diese Kundmachung

VfGH-elektronischer Verkehr-Verordnung (VfGH-EVV) 2
§ 2geändert

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