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BGBl. II Nr. 118/2022

kundgemacht 21.03.2022
Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der der Bundesrechenzentrum GmbH der Betrieb und die Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit, übertragen werden
Kundmachung BGBl. II Nr. 118/2022× zu Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH

Änderungen durch diese Kundmachung

Übertragung des Betriebes und der Weiterentwicklung vom standardisierten IT-Büroarbeitsplatz und von IKT-Standards für das Bundesministerium für Arbeit an die Bundesrechenzentrum GmbH neu