BGBl. II Nr. 2/2022
Änderung der Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die Verordnung über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz
2
§ 2geändert
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