BGBl. II Nr. 368/2022
Änderungen durch diese Kundmachung
Anlage 2 LEHRPLAN DES VORBEREITUNGSLEHRGANGES FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE FACHRICHTUNGEN römisch eins. STUNDENTAFEL1
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Module)
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- | |||
A. | Pflichtgegenstände |
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| pflich- | |||
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| Semester | Summe | tungs- | |||
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| 1. | 2. |
| gruppe | ||
1. | Religion/Ethik2 | 1 | 1 | 2 | (römisch drei)/III | ||
2. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (römisch eins) | ||
3. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (römisch eins) | ||
4. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 4 | römisch eins | ||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche gemäß Abschnitt B | 5-12 | 5-12 | 10-24 |
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| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 12-19 | 12-19 | 24-38 |
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- | |||
| Pflichtgegenstände der schulautonomen |
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| pflich- | |||
| Fachrichtungsbereiche | Semester | Summe | tungs- | |||
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| 1. | 2. |
| gruppe | ||
B.1 | Bautechnik/Ofenbautechnik |
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1.1 | Grundlagen der Bautechnik3 | 4 | 4 | 8 | römisch eins | ||
1.2 | Baupraxis und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | römisch vier | ||
B.2 | Chemieingenieure |
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2.1 | Grundlagen der Chemie4 | 3 | 3 | 6 | römisch eins | ||
2.2 | Laboratorium | 5 | 5 | 10 | römisch eins | ||
B.3 | Design |
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3.1 | Grundlagen des Designs3 | 3 | 3 | 6 | römisch eins | ||
3.2 | Atelier und Produktion | 5 | 5 | 10 | römisch vier | ||
B.4 | Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik |
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4.1 | Grundlagen der Elektrotechnik3 | 4 | 4 | 8 | römisch eins | ||
4.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | römisch vier | ||
B.5 | Grafik- und Kommunikationsdesign/ Medien/Medieningenieure und Printmanagement |
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5.1 | Medienentwurf3 | 3 | 3 | 6 | römisch eins | ||
5.2 | Medienproduktion | 5 | 5 | 10 | römisch drei | ||
B.6 | Informatik |
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6.1 | Grundlagen der Informatik3 | 3 | 3 | 6 | römisch eins | ||
6.2 | Computerpraktikum | 3 | 3 | 6 | römisch vier a | ||
B.7 | Innenarchitektur und Holztechnik |
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7.1 | Fachtheorie3 | 7 | 7 | 14 | römisch eins | ||
7.2 | Fertigung und Produktion | 5 | 5 | 10 | römisch vier | ||
B.8 | Maschinenbau/Gebäudetechnik/ Wirtschaftsingenieure |
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8.1 | Grundlagen des Maschinenbaus3 | 4 | 4 | 8 | römisch eins | ||
8.2 | Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 16 | römisch vier | ||
B.9 | Optometrie |
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9.1 | Fachtheorie | 3 | 3 | 6 | römisch eins | ||
9.2 | Laboratorium | 2 | 2 | 4 | römisch eins | ||
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| Semesterwochenstunden |
| Lehrver- | |||
| Freigegenstände, Förderunterricht | Semester |
| pflich- | |||
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| Summe | tungs- | |||
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| 1. | 2. |
| gruppe | ||
C. | Freigegenstände |
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1. | Deutsch | 2 | 2 | 4 | (römisch eins) | ||
2. | Englisch | 2 | 2 | 4 | (römisch eins) | ||
3. | Darstellende Geometrie | 2 | 2 | 4 | römisch eins | ||
4. | Technische Dokumentation | 2 | - | 2 | römisch drei | ||
D. | Förderunterricht5 |
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1. | Deutsch |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch vier abgewichen werden.
2 Pflichtgegenstand für Studierende, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.
3 Mit Übungen.
4 Mit chemischem Rechnen im Ausmaß von 2 Semesterwochenstunden pro Semester.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen hat gemäß Paragraph 59, Absatz eins, Ziffer 2, Litera a und b SchOG die Aufgabe, Personen, die die achte Schulstufe erfolgreich abgeschlossen bzw. zusätzlich eine Lehrabschlussprüfung im fachlichen Umfeld einer der im Vorbereitungslehrganges vorgesehenen Disziplinen erfolgreich abgelegt haben, in einem je nach Vorbildung ein- bis zweisemestrigen Bildungsgang zum Eintritt in einen Aufbaulehrgang für Berufstätige vorzubereiten. Dem Bildungsauftrag entsprechend enthält der Lehrplan des Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen die für den anschließenden Aufbaulehrgang für Berufstätige vorbereitenden allgemeinen, fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände, wobei sich der Unterricht auf jene Kompetenzen beschränkt, die nicht bereits in dem vor dem Besuch des Vorbereitungslehrganges zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen waren. Dies bedeutet, dass Personen mit einem facheinschlägigen Lehrabschluss in einem einsemestrigen Unterricht primär die erforderlichen sprachlichen und mathematischen Kompetenzen erwerben; Personen, die lediglich den erfolgreichen Abschluss der achten Schulstufe nachweisen können, erwerben in ein- bis zwei zusätzlichen Semestern eine allgemeine und fachliche Grundbildung in Theorie und Praxis.
Nach Abschluss eines Vorbereitungslehrganges für Berufstätige für technische Fachrichtungen verfügen die Absolventinnen und Absolventen im Besonderen über:
- Strichaufzählunggrundlegende Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und Materialien in der gewählten Fachdisziplin, die sie zur Bewältigung von gängigen Aufgaben des beruflichen Umfeldes der Ausbildung befähigt;
- Strichaufzählungein Basiswissen im Bereich der mathematischen Grundlagen und der Technik sowie ein Verständnis für die Bedeutung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte bei technischen Problemlösungen;
- Strichaufzählungangemessene Kenntnisse in Deutsch und Englisch, um Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in Wort und Schrift ausdrücken und Arbeits- und Lernmaterialien mit Verständnis erfassen zu können.
Die Absolventinnen und Absolventen können
- Strichaufzählungausgewählte rechnerische und konstruktive Methoden sowie die erforderlichen Geräte und Maschinen zur Lösung von Standardaufgaben der gewählten Fachdisziplin oder der Berufspraxis auswählen und in Standardsituationen sachgerecht anwenden;
- StrichaufzählungInformationsquellen wie technische Regelwerke, Handbücher oder das Internet nutzen, um sich neues Wissen anzueignen, Lösungsalternativen zu finden und sich weiterzubilden;
- Strichaufzählunggängige Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens in angemessener sowie fachlich und sprachlich richtiger Form darstellen und kommunizieren;
- Strichaufzählungsich im Umgang mit anderen Personen wertschätzend verhalten, das eigene Verhalten sowie das anderer Personen reflektieren, können sich konstruktiv mit eigenen und fremden Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen und gemeinsame Lösungen für einen Konflikt erarbeiten;
- StrichaufzählungAufgaben zuverlässig übernehmen, diese auch bei unerwarteten Schwierigkeiten und Misserfolgen zielstrebig verfolgen und mit der nötigen Ausdauer erledigen, sie können auf neue Anforderungen reagieren, ihr Wissen aus unterschiedlichen Bereichen einbringen und verknüpfen sowie Verantwortung für ihr eigenes Handeln übernehmen;
- StrichaufzählungKommunikationsmedien zielorientiert und adressatengerecht auswählen und ihr Kommunikationsverhalten für die jeweiligen Adressaten und das gewählte Kommunikationsmedium abstimmen.
römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins b, des Schulorganisationsgesetzes) ermöglichen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Änderungen in der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen, der Lernorganisation sowie von Ausbildungsangeboten. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf Überlegungen, orientiert an den Bedürfnissen der Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes. Als Grundlage ist ein Konzept zu erstellen, das ausgehend von einem konkreten Änderungsbedarf jene schulautonomen Maßnahmen festlegt, die zur Erreichung konkreter, dem allgemeinen und fachbezogenen Qualifikationsprofil entsprechender Ziele, erforderlich sind.
Darüber hinaus sind allfällige Auswirkungen auf die Übertrittsmöglichkeiten im Schulbereich, die mit dem Abschluss der Ausbildung verbundenen Berechtigungen sowie die Auswirkungen auf die der Schule zur Verfügung stehenden Ressourcen (Schulraum, Ausstattung, Lehrerpersonalstunden) zu behandeln.
Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“ und „Angewandte Mathematik“ Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Semesterwochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Semester abweichend vorgenommen wird. Dabei sind die Bildungs- und Lehraufgaben des betreffenden Pflichtgegenstandes sowie auf die Abstimmung mit anderen Pflichtgegenständen zu achten.
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:
- Ziffer einsIn den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Verteilung des Lehrstoffes und der dazugehörigen Bildungs- und Lehraufgaben im Rahmen der vorgegebenen Wochenstunden oder die Aufteilung der Wochenstunden auf die Semester abweichend vorzunehmen.
- Ziffer 2Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände kann pro Semester um durchschnittlich zwei Semesterwochenstunden (gemessen an der Dauer der Ausbildung) reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
- Ziffer 3Bei Anwendung der in Ziffer eins und Ziffer 2, genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Ziffer 2, unterliegen der Beschränkung, dass sie nicht zum gänzlichen Entfall der betroffenen Pflichtgegenstände führen dürfen.
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen und Förderunterrichtsbereichen vorgesehen werden.
Richtlinien für die didaktischen Grundsätze:
Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht – auch semesterübergreifend oder geblockt – zu empfehlen.
Fernunterricht
Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann im Bereich der Pflichtgegenstände vorgesehen werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt, wobei das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen ist. Die Ausbildung mit Fernunterricht ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für den Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können und die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase um nicht übertrifft. Das Verhältnis der Individualphase zur Sozialphase sollte im Mittel ein Drittel zu zwei Drittel betragen. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hierfür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.
römisch vier. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Die Planung des Unterrichts ist auf die im Allgemeinen Bildungsziel, im fachrichtungsbezogenen Qualifikationsprofil sowie auf die Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände abzustimmen um deren Erreichung zu gewährleisten. Aus pädagogischen Gründen können die Studierenden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen in Gruppen eingeteilt werden. Bei Gruppenbildungen für den fachpraktischen Unterricht ist darüber hinaus auf die Sicherheit der Studierenden Bedacht zu nehmen.
Lehrstoffaufbereitung
Zur Erreichung des allgemeinen Bildungszieles soll von der Vorbildung der Studierenden ausgegangen werden und der Lehrstoff in praxisnaher Form nach den Erfordernissen der jeweiligen Fachrichtung und der jeweiligen Vertiefungs-Module ausgewählt werden.
Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten ist gegenüber einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben. Zur Förderung der Motivation empfiehlt es sich, problemorientiert in neue Themenbereiche einzuführen. Das Herstellen von Querverbindungen innerhalb eines Gegenstandes sowie zwischen verschiedenen Gegenständen ist für die Festigung des Lehrstoffes sowie für die Entwicklung interdisziplinärer Fähigkeiten von Bedeutung.
Entscheidend für den Unterrichtserfolg ist, dass der Lehrstoff in einer übersichtlichen Form und dem jeweiligen Abstraktionsniveau entsprechend dargestellt wird. Einen wichtigen Beitrag dazu bilden Unterrichtsmittel und Verständnishilfen, vor allem auch jene, die von den Lehrenden selbst hergestellt werden.
Zur rechtzeitigen Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Zusammenarbeit der Lehrenden unerlässlich. Besonders empfehlenswert ist der Aufbau eines Beziehungsnetzes zwischen inhaltlich zusammenhängenden Gegenständen in Form von abgestimmten Lehrstoffverteilungsplänen.
Die im allgemeinen Bildungsziel geforderte Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Technik setzt voraus, dass der/die Lehrende seine/ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten stets weiterentwickelt. Insofern wird gewährleistet, dass der Lehrplan den laufenden technologischen Entwicklung Rechnung trägt.
Unterrichtsorganisation
Die Bearbeitung von Unterrichtsprojekten in Gruppenformen erweist sich für die Vorbereitung auf die berufliche Situation als besonders nützlich und sollen so angelegt sein, dass sie zur Stärkung der kommunikativen Kompetenz der Studierenden beitragen. Der Umgang mit Anregungen und der Kritik der Mitstudierenden bei der Problemlösung und die Selbstdiagnose sind für den Lernfortschritt und für spätere berufliche Arbeitsformen wichtig.
Exkursionen und Lehrausgänge, Vorträge von schulexternen Fachleuten und Ferialpraktika fördern die Einsicht in technische und betrieblich-organisatorische Zusammenhänge sowie in das soziale Umfeld der Arbeitswelt.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch mehrere Lehrende entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation dieser Lehrenden im Hinblick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen anzustreben ist.
römisch fünf. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Sensibilisierung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Entwicklung des Unternehmergeistes, die Wahrnehmung und Reflexion in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie eine Bewusstseinsbildung in den Bereichen Europapolitik und Medien sowie über das Leben als Verbraucherin und Verbraucher.
Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen sowie Stressresistenz) dar.
römisch sechs. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes)
- Ziffer einsKatholischer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 284 aus 2014,.
- Ziffer 2Evangelischer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 395 aus 2019,.
- Ziffer 3Islamischer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016,.
- Ziffer 4Israelitischer ReligionsunterrichtDie Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- Ziffer 5Neuapostolischer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 82 aus 2006,.
- Ziffer 6Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten TageSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.
- Ziffer 7Orientalisch-orthodoxer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004,.
- Ziffer 8Griechisch-orientalischer (orthodoxer) ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016,.
- Ziffer 9Buddhistischer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008,.
- Ziffer 10Freikirchlicher ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014,.
- Ziffer 11Alevitischer ReligionsunterrichtSiehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014,.
römisch sieben. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABE SOWIE LEHRSTOFF DER GEMEINSAMEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände
ETHIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.
Der Ethikunterricht soll Studierende zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.
In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Studierenden gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.
Der Ethikunterricht unterstützt die Studierenden in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.
Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.
Bezugswissenschaften sind insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Religionswissenschaft, Theologie, Geschichte, Politologie, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Biologie.
Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.
Zentrale fachliche Konzepte
Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.
Aus den Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.
Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:
Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Studierenden angeknüpft.
Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen religiösen, kulturellen und sozialen Hintergründe und Erfahrungen der Studierenden Rücksicht genommen.
Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:
Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf religiöse und kulturelle Traditionen betrachtet und reflektiert.
Didaktische Grundsätze Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:
Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften
Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Studierenden anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.
Diskursorientierung
Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.
Diversitätsgebot
Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.
Indoktrinationsverbot
Im Ethikunterricht hat jedwede Indoktrination, auch subtiler Art, zu unterbleiben.
Die Urteilsbildung der Studierenden darf nicht durch eine besondere Akzentuierung bestimmter weltanschaulicher oder religiöser Standpunkte von Seiten der Lehrerinnen und Lehrer beeinflusst werden.
Fachdidaktische Aufbereitung
Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.
Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.
Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.
Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen
Das Kompetenzmodell gliedert sich in folgende fünf Kompetenzbereiche.
Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen
Die Studierenden können
- StrichaufzählungSituationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
- Strichaufzählungsich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.
Analysieren und Reflektieren
Die Studierenden können
- Strichaufzählungethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen sowie
- StrichaufzählungWissen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.
Argumentieren und Urteilen
Die Studierenden können
- Strichaufzählungmoralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
- StrichaufzählungArgumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.
Interagieren und Sich-Mitteilen
Die Studierenden können
- Strichaufzählungeigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
- StrichaufzählungAuseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.
Handlungsoptionen entwickeln
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdurch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen sowie
- Strichaufzählungdie erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.
Bei der Behandlung der Anwendungsbereiche ist die Umsetzung in den jeweils möglichen beruflichen Handlungsfeldern zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll der Ethikunterricht Raum für aktuelle Themen bieten.
1. Semester: Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte
Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung; Grundrechte, Kinderrechte.
Soziale Beziehungen
Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft; Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur.
Glück
Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung; Sucht und Selbstverantwortung.
2. Semester: Medien und Kommunikation
Digitale Welt, Rolle der Medien, Wahrheit und Manipulation.
Natur und Wirtschaft
Globale und lokale Umweltthemen, Umgang mit Tieren, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumenten-/Konsumentinnenethik.
Religion und Weltanschauung
Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich; Religion und Staat.
DEUTSCH
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungmündlichen Darstellungen folgen und sie verstehen, Kerninformationen entnehmen;
- StrichaufzählungSprache situationsangemessen gebrauchen, Feedback geben;
- StrichaufzählungGespräche in privaten und beruflichen Situationen führen;
- Strichaufzählungeigene Anliegen vorbringen;
- Strichaufzählungeinerseits still sinnerfassend als auch laut lesen;
- StrichaufzählungTexte inhaltlich erschließen und Informationen entnehmen;
- StrichaufzählungMedienangebote nutzen und eine bewusste Auswahl treffen;
- Strichaufzählungeinfache Texte planen und verfassen;
- Strichaufzählungrelevante Informationen markieren und Informationen strukturiert schriftlich wiedergeben;
- Strichaufzählungeinfache Texte formal und inhaltlich be- und überarbeiten;
- Strichaufzählunggrundlegende Sprachnormen und Regeln der Orthographie und Zeichensetzung erkennen und anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Zuhören und Sprechen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Hörbeispiele zum Verständnistraining, Grundlagen der Kommunikation, bewusster Umgang mit Sprache.
Bereich Lesen (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Steigerung der Lesekompetenz; Lesetraining; sinnerfassendes Lesen; lautes gestaltendes Lesen; Lesemotivation schaffen.
Bereich Schreiben (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Allgemeine Formen des Beschreibens, Anleitens, Berichtens; kreative Textformen.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungaktiv zuhören, Redeabsichten erkennen;
- StrichaufzählungSprache partnergerecht und sozial verantwortlich gebrauchen und sprachsensibel formulieren;
- Strichaufzählungsich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen, berufsbezogene Informationen einholen und weitergeben;
- StrichaufzählungInhalte präsentieren;
- Strichaufzählungrelevante von irrelevanten Informationen unterscheiden, verschiedene Techniken der Texterfassung einsetzen;
- Strichaufzählungsich in der Medienlandschaft orientieren und eine bedürfnisgerechte Auswahl treffen;
- StrichaufzählungTexte zum eigenen Wissens- und Erfahrungssystem in Bezug setzen;
- StrichaufzählungTexte adressatenadäquat produzieren, themengerecht gestalten und geschlechtergerecht formulieren;
- StrichaufzählungInformationen aus unterschiedlichen Medien entnehmen und auswerten;
- StrichaufzählungTextbearbeitungs- und Überarbeitungsstrategien kennen und anwenden;
- StrichaufzählungSprachnormen und Fehlervermeidungsstrategien anwenden.
Lehrstoff:
Bereich „Zuhören und Sprechen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Aktives Zuhören, Feedback geben und nehmen; Darstellung von Sachverhalten in Standardsprache; berufsbezogene Gespräche.
Bereich „Lesen“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Texte aus eigenen und anderen Kulturen und Lebenswelten; Lesetraining in unterschiedlichen Medien; Informationsbeschaffung und Auswertung; Lesemotivation.
Bereich „Schreiben“ (einschließlich „Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen“ und „Sprachbewusstsein“):
Methoden der Textbearbeitung; strukturierte Wiedergabe von Informationen und Ideen; Erzählen.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
ENGLISCH
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungden Hauptinhalt von sehr einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
- Strichaufzählungeinzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn sehr langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
- Strichaufzählungmündlich und schriftlich sehr einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
- Strichaufzählungsehr einfache Texte zu vertrauten und stark vorbereiteten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den grundlegenden Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Kennenlernen, Familienleben, Tagesablauf, Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB geometrische Formen und mathematische Symbole, Berufe).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Ich-Präsentation, Alltagssituationen (Wetter, Weg Arzt, Begrüßung, Verabschiedung)).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB Nachricht, SMS).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungden Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern;
- Strichaufzählungeinzelne Aussagen in Gesprächen und Hörtexten, wenn langsam und deutlich gesprochen wird, verstehen;
- Strichaufzählungmündlich und schriftlich einfache Beschreibungen von Menschen, Lebensbedingungen, Alltagssituationen, Vorlieben und Abneigungen geben, über Ereignisse, unmittelbare Erlebnisse und Erfahrungen berichten und ihre Meinung auf einfache Weise ausdrücken;
- Strichaufzählungeinfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.
Lehrstoff:
Festigung aller Fertigkeiten in folgenden Bereichen:
Privater und öffentlicher Themenbereich:
Vertraute Themen aus dem vertrauten Umfeld der Schülerinnen und Schüler (zB Wohnen, Sport, Hobbys und Freizeitaktivitäten, Schule, Urlaub und Reisen, Einkaufen).
Beruflicher Themenbereich:
Einfache relevante naturwissenschaftliche und ausbildungsspezifische Themen (zB Beschreibung einfacher Arbeitsvorgänge und -abläufe, Regeln und Vorschriften).
Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:
Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen; Aufbau eines naturwissenschaftlichen und technischen Grundwortschatzes.
Mündliche Kommunikation:
Monologische und dialogische Gesprächssituationen (zB Präsentieren von einfachen technischen und beruflichen Inhalten, Telefonieren, Rollenspiel).
Schriftliche Textsorten und -formate:
Informeller Schriftverkehr (zB E-Mail, Brief); Blog; Beschreibung.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine einstündige Schularbeit.
ANGEWANDTE MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungquantitative Aufgabenstellungen auf dem jeweiligen Wissensstand mathematisch modellieren, numerische Ergebnisse ermitteln und zeitgemäße Rechenhilfen einsetzen;
- StrichaufzählungAufgabenstellungen des Fachgebietes unter Anwendung der aus dem begleitenden fachtheoretischen Unterricht bekannten Gesetze durch Gleichungen und Funktionen modellieren.
Lehrstoff alle Bereiche:
Anwendungen aus dem Fachgebiet; Verwendung der in der Praxis üblichen Rechenhilfen; Einsatz von für das Fachgebiet relevanten Technologien.
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Zahlen und Maße
- Strichaufzählungreelle Zahlen auf der Zahlengeraden veranschaulichen, im Dezimalsystem Zahlen in Fest- und Gleitkommadarstellung ausdrücken und damit grundlegende Rechenoperationen durchführen;
- StrichaufzählungZahlenangaben in Prozent verstehen, Ergebnisse in Prozentdarstellung kommunizieren und bei vorgegebenem Grundwert zwischen Prozentsatz und Prozentwert umrechnen;
- Strichaufzählungdie Potenzgesetze verstehen, begründen und anwenden;
- Strichaufzählungdie reellen Zahlen als Maßzahlen von Größen verstehen und die Maßzahlen zwischen verschiedenen Einheiten umrechnen, Vielfache und Teile von Einheiten mit den entsprechenden Zehnerpotenzen darstellen und Formeln des Fachgebietes numerisch auswerten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge
- StrichaufzählungFunktionen als Modelle zur Beschreibung der Abhängigkeit zwischen Größen verstehen, Funktionen durch Wertetabellen und grafisch im rechtwinkeligen Koordinatensystem darstellen;
- Strichaufzählungdie Eigenschaften von linearen Funktionen erklären, an Beispielen veranschaulichen und die Funktionsparameter interpretieren.
Lehrstoff:
Bereich Zahlen und Maße:
Reelle Zahlen:
Natürliche Zahlen (Teilbarkeit, Primzahlen, größter gemeinsamer Teiler, kleinstes gemeinsames Vielfaches); Bruchzahlen; Dezimalsystem, Festkomma- und Gleitkommadarstellung; Potenzen und Wurzeln.
Rechnen mit Zahlen und Größen:
Überschlagsrechnung; Prozentrechnung; Umrechnung von Maßeinheiten.
Bereich Funktionale Zusammenhänge:
Funktionsbegriff, Definitions- und Wertemenge; lineare Funktion, direkte und indirekte Proportionalität.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Algebra und Geometrie
- StrichaufzählungTerme mit reellen Größen vereinfachen, Formeln aus dem Fachgebiet nach vorgegebenen Größen umformen, Gleichungen durch Äquivalenzumformungen lösen und die Rechenregeln für das Operieren mit Ungleichungen kennen;
- StrichaufzählungBerechnungen im Dreieck, im Kreis und anderen ebenen Figuren durchführen, Flächeninhalte von ebenen Figuren berechnen und das Volumen von elementaren Körpern bestimmen;
- Strichaufzählungden Sinus, Cosinus und Tangens eines Winkels im rechtwinkeligen Dreieck als Seitenverhältnisse interpretieren, die entsprechenden Werte zu vorgegebenen Winkeln bestimmen und in facheinschlägigen Aufgabenstellungen anwenden;
- Strichaufzählunglineare Gleichungssysteme in zwei und mehr Variablen lösen.
Lehrstoff:
Bereich Algebra und Geometrie:
Rechnen mit Gleichungen und Ungleichungen:
Reellwertige Terme, Formelumwandlung; Äquivalenzumformungen; Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme:
Lösungsmethoden.
Elementare Geometrie und Trigonometrie:
Ähnlichkeit, Sätze im rechtwinkeligen Dreieck; Dreieck, Viereck, Kreis; Volumen elementarer Körper.
Schularbeiten:
Kompetenzmodule 1 und 2: je eine bis zwei Schularbeit(en), bei Bedarf mehrstündig.
Pflichtgegenstände der schulautonomen Fachrichtungsbereiche B.1 Bautechnik / Ofenbautechnik GRUNDLAGEN DER BAUTECHNIK
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
- Strichaufzählungdie wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
- Strichaufzählungdie gebräuchlichen und marktüblichen Bau- und Bauzusatzstoffe, deren Eigenschaften, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen;
- StrichaufzählungBodenarten und deren wesentlichen Eigenschaften sowie entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen erfassen.
Bereich Bauelemente
- Strichaufzählungdie den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Tragsysteme und Bauweisen, Gründungen und raumbildenden Elemente erfassen.
Bereich Technischer Ausbau
- Strichaufzählungdie Begriffe von Ver- und Entsorgungsanlagen erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
- Strichaufzählungdie äußeren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren erfassen;
- Strichaufzählungdie Terminologie der Tragsysteme erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Ressourcen, Nachhaltigkeit, Baumaterialien, Bausysteme; Tragwerke; Bau- und Bauzusatzstoffe; Materialeigenschaften; Bodenarten, Eigenschaften; Baugrubensicherung.
Bereich Bauelemente:
Übersicht Tragsysteme und Bauweisen; Gründungen; tragende und raumbildende Elemente.
Bereich Technischer Ausbau:
Ver- und Entsorgungsanlagen (Begriffe).
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Kräfte und Gleichgewicht; Standsicherheit; Terminologie der Tragsysteme.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen des Bauens
- Strichaufzählungdie wesentlichen Zusammenhänge des Bauens erfassen;
- Strichaufzählungdie Verarbeitungsmethoden und Herstellungsverfahren der Baumaterialien, deren Anwendung und Einsatzgebiete erfassen.
Bereich Bauphysik
- Strichaufzählungbauphysikalische Grundbegriffe erfassen.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung
- Strichaufzählungdie wichtigsten Einwirkungen im Hochbau erfassen;
- Strichaufzählungdie äußeren und inneren Kräfte sowie die grundlegenden baustatischen Berechnungsverfahren von statisch bestimmten Stabtragwerken erfassen;
- Strichaufzählungdie Schnittgrößen statisch bestimmter Träger ermitteln und darstellen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen des Bauens:
Physikalische Effekte am Bau; Herstellungsverfahren; Einsatzbereiche.
Bereich Bauphysik:
Bauphysikalische Grundbegriffe.
Bereich Tragsysteme, Einwirkungen und Schnittgrößenermittlung:
Grundlagen der im Bauwesen verwendeten Stabtragwerke; Einwirkungen im Hochbau; statisch bestimmte Träger.
BAUPRAXIS UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungim jeweiligen Bereich die Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten der gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe und ihre Lagerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten gemäß den einschlägigen Regelwerken erfassen und erläutern;
- Strichaufzählungdie rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen und diese in der Werkstätte und auf der Baustelle beurteilen und anwenden sowie die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung; Schutzmaßnahmen; Unfallverhütung; Qualitätsprüfung- und -sicherung; Instandhaltung; Recycling.
Herstellung facheinschlägiger Bauteile und Bauobjekte, Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die praktische Baudurchführung und die Durchführung von Montagearbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Nutzung der in den Bereichen angeführten Werkstätten.
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
- StrichaufzählungMauerwerke mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen und diese mit unterschiedlichen Putzen versehen;
- Strichaufzählunggängige Wand- und Deckensysteme herstellen und entsprechend ihrem Zweck dämmen;
- Strichaufzählungdie üblichen Geräte und Maschinen samt deren Schutzeinrichtungen erfassen und diese bedienen;
- Strichaufzählungdie Grundprinzipien systemloser Schalungen erfassen und diese funktionsgerecht herstellen;
- Strichaufzählungdie handelsüblichen Baustähle sowie die Bestandteile des Betons erfassen;
- Strichaufzählungeinfache Bewehrungen anfertigen und Beton herstellen.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
- Strichaufzählungdie gebräuchlichen Holzarten und ihre Eigenschaften erfassen und zimmermannsmäßige Holzverbindungen herstellen;
- Strichaufzählungdie üblichen tragbaren Holzbearbeitungsmaschinen erfassen und diese bedienen und warten;
- StrichaufzählungWände in verschiedener Bauweise anreißen und herstellen;
- Strichaufzählungdie gebräuchlichen Materialien für Verleimungen und Verklebungen sowie deren Eigenschaften erfassen.
Bereich Baunebengewerbe
- Strichaufzählungan gängigen Werkzeugen und Baumaschinen funktions- und werterhaltende Maßnahmen durchführen;
- StrichaufzählungWand- und Bodenbeläge herstellen;
- StrichaufzählungWasserentsorgungsleitungen herstellen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
- Strichaufzählungdie rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erfassen;
- StrichaufzählungArbeits- und Schutzgerüste und deren Anwendungsbereiche erfassen;
- Strichaufzählungdie Einsatz- und Anwendungsmöglichkeiten von Leitern erfassen;
- StrichaufzählungLeitern und Gerüste standsicher aufstellen und sicher am Bauwerk verankern;
- Strichaufzählungdie zeitliche Planung eines Bauablaufes erfassen.
Lehrstoff:
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus klein- und mittelformatigen Steinen; Wände und Decken; Oberflächen).
Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Bedienung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemlose Schalungen; Einfache Bewehrungen; Beton).
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau – Handwerkstätte (Materialkunde und Verarbeitung; zimmermannsmäßige Holzverbindungen).
Holzbau – Maschinenwerkstätte (Tragbare Holzbearbeitungsmaschinen; Anwendung und Wartung).
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Holzkonstruktionen).
Holzleimbauwerkstätte (Grundausbildung Verleimungen, Verklebungen).
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten; funktions- und werterhaltende Maßnahmen an Werkzeugen und Baumaschinen).
Trockenbauwerkstätte (Fliesenlegerarbeiten).
Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserentsorgung).
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeits- und Schutzgerüste; Leitern; Bauablauf).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Baumeisterarbeiten
- StrichaufzählungWände aus verschiedenen Mauerwerkssteinen herstellen und erforderliche Einbauten versetzen;
- Strichaufzählungdie Prinzipien der Befestigungstechnik erfassen und Befestigungen herstellen;
- Strichaufzählungdie üblichen Fußbodenkonstruktionen erfassen und Fußbodenaufbauten herstellen;
- Strichaufzählungdie unterschiedlichen Fangsysteme erfassen und Fänge herstellen;
- Strichaufzählungdie für Abdichtungsarbeiten erforderlichen Vorschriften erfassen und Abdichtungen herstellen;
- Strichaufzählungdie üblichen Geräte und Maschinen warten;
- StrichaufzählungFundament-, Wand- und Stützenschalungen sowie die Bestandteile von Lehrgerüsten erfassen;
- StrichaufzählungSchalungen samt Einbauteilen und Lehrgerüste herstellen;
- Strichaufzählungdie gängigsten Treppenarten erfassen und Treppenschalungen herstellen;
- StrichaufzählungBewehrungen nach Bewehrungsplänen anfertigen;
- StrichaufzählungRezeptbeton herstellen, einbringen, verdichten und nachbehandeln;
- Strichaufzählungdie wichtigsten Natursteinarten erfassen und diese bearbeiten, verlegen und versetzen.
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten
- Strichaufzählungdie gebräuchlichen Dachstuhlkonstruktionen sowie deren Austragung erfassen;
- StrichaufzählungDachstuhlkonstruktionen mit den gebräuchlichen zimmermannsmäßigen und ingenieurmäßigen Holzverbindungen herstellen;
- Strichaufzählungdie gebräuchlichen stationären Holzbearbeitungsmaschinen samt ihrer Schutzvorrichtungen erfassen;
- Strichaufzählungstationäre Holzbearbeitungsmaschinen bedienen und warten;
- StrichaufzählungDachkonstruktionen anreißen und samt erforderlicher Verankerungen herstellen;
- Strichaufzählungdie Einzelteile für Wand-, Decken- und Fußbodenkonstruktionen erfassen;
- Strichaufzählungdiese Konstruktionen unter Einsatz neuzeitlicher Verbindungsmittel herstellen;
- Strichaufzählungdas Rohmaterial prüfen und bewerten sowie Leimholz herstellen.
Bereich Baunebengewerbe
- StrichaufzählungMetalle bearbeiten;
- StrichaufzählungWand- und Deckensysteme des Trockenausbaus herstellen;
- StrichaufzählungWasserversorgungsleitungen herstellen;
- Strichaufzählungdie gängigen Energieversorgungssysteme erfassen und diese herstellen;
- StrichaufzählungStuckarbeiten durchführen;
- StrichaufzählungMaler- und Anstreicharbeiten durchführen;
- Strichaufzählungdie gebräuchlichen Materialien erfassen und grundlegende Dachdecker- und Spenglerarbeiten durchführen.
Bereich Angewandter Baubetrieb
- Strichaufzählungden für die Arbeitsvorbereitung erforderlichen Personal-, Material- und Geräteeinsatz erfassen;
- Strichaufzählungfür kleinere Bauvorhaben die Arbeitsvorbereitung durchführen.
Lehrstoff:
Bereich Baumeisterarbeiten:
Maurer-Handwerkstätte (Mauerwerk aus großformatigen Steinen Versetzarbeiten; Wände und Decken; Oberflächen; Befestigungstechnik; Fußbodenkonstruktionen; Fänge; Abdichtungen).
Maurer-Maschinenwerkstätte (Geräte und Maschinen, Wartung (Mischmaschinen, Kreissägen, Trennmaschinen usw.).
Schalungs- und Stahlbetonwerkstätte (Systemschalungen für Fundamente, Wände und Stützen samt Einbauten; Lehrgerüste; Treppen; Bewehrung nach Bewehrungsplänen; Beton und Betonfertigteile).
Steinmetzwerkstätte (Bearbeitung von Kunst- und Naturstein).
Bereich Holzbau-Meisterarbeiten:
Holzbau – Handwerkstätte (Dächer; Austragungen; Ingenieurmäßige Verbindungsmittel).
Holzbau – Maschinenwerkstätte (Stationäre Holzbearbeitungsmaschinen; Schutzmechanismen und Wartung).
Holzkonstruktions- und Abbundwerkstätte (Dachkonstruktionen; Wandkonstruktionen; Deckenkonstruktionen; Fußbodenkonstruktionen; neuzeitliche Verbindungsmittel).
Holzleimbauwerkstätte (Holztrocknung; Qualitätskontrolle des Rohmaterials; Keilzinkung der Lamellen; Leimauftragung; Verarbeitungs- und Presszeit).
Bereich Baunebengewerbe:
Baumaschinen- und Metallwerkstätte (Schlosserarbeiten).
Trockenausbauwerkstätte (Wände und Decken des Trockenausbaus).
Haustechnik-Installationswerkstätte (Installateurarbeiten – Wasserversorgung und Energieversorgung).
Malerwerkstätte (Stuckarbeiten; Maler- und Beschichtungsarbeiten).
Dachdecker- und Spenglerwerkstätte (Dachdecker- und Spenglerarbeiten).
Bereich Angewandter Baubetrieb:
Arbeitsvorbereitungs- und Materialwirtschaftswerkstätte (Arbeitsvorbereitung).
B.2 Chemieingenieure GRUNDLAGEN DER CHEMIE
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählunggrundlegende Begriffe und Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus der Materie nennen und können diese anwenden sowie die Gesetzmäßigkeiten des Periodensystems und der Bindungstheorien erläutern und können diese auf die Eigenschaften und Struktur chemischer Verbindungen anwenden;
- Strichaufzählungdie Summenformel anorganischer Verbindungen bilden und anorganische Verbindungen benennen.
Lehrstoff:
Reinstoff, Stoffgemisch, Element, Salz, Molekül, Kristallgitter. Phasendiagramm und Aggregatzustandsänderungen von Reinstoffen. Atombausteine, Elektronenhülle, Orbitale, Isotope, Ordnungszahl, Massenzahl, mittlere Atommasse, Stoffmenge, Periodensystem und Periodizität von Eigenschaften, Ionen, Radikale. Ionenbindung, Atombindung, Metallbindung, Molekülgeometrie, VB-Theorie, zwischenmolekulare Wechselwirkungen. Radioaktivität (Radioaktiver Zerfall, natürliche Zerfallsreihen, technische Anwendung).
Nomenklatur anorganischer Verbindungen, Summenformeln von Salzen, Säuren und Basen. Definitionen nach Arrhenius.
Bilanzieren von Reaktionsgleichungen.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdas Massenwirkungsgesetz auf chemische Gleichgewichtsreaktionen anwenden;
- StrichaufzählungFormeln und Reaktionsgleichungen erstellen, Umsatz- und Ausbeuteberechnungen durchführen;
- Strichaufzählungdie Herstellung von Maß-, Standard- und Reagenzlösungen durch Einwiegen, Verdünnen und Mischen berechnen und gravimetrische und einfache volumetrische Analysenergebnisse auswerten;
- Strichaufzählungden Aufbau und die Eigenschaften von Koordinationsverbindungen verstehen und deren räumliche Struktur bestimmen.
Lehrstoff:
Hin- und Rückreaktion, Reaktionsgeschwindigkeit, Gleichgewichtskonstante, Gleichgewichtslage, Prinzip von Le Chatelier, pH-Wert.
Erstellen von Redoxgleichungen, Umsatzberechnungen, Ansatz-und Ausbeuteberechnungen.
Koordinative Bindung (Donor-Akzeptor-Bindung), MO-Theorie, Definition nach Lewis.
Mischungsgleichung.
LABORATORIUM Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdie im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken anwenden;
- Strichaufzählungdie Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen;
- Strichaufzählungdie verwendeten Geräte und Apparate sicher und bestimmungsgemäß handhaben.
Lehrstoff aller Bereiche:
Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling, toxikologische und ökologische Aspekte von Chemikalien und Mischungen.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungeinfache Stoffsysteme qualitativ und quantitativ trennen bzw. analysieren;
- Strichaufzählungihre Arbeit sachgerecht dokumentieren.
Lehrstoff:
Herstellung von Reagenzlösungen, einfache qualitative und quantitative Analysen, ausgewählte wichtige Gruppenreaktionen und spezifische Einzelnachweisreaktionen.
Dokumentation der Laborarbeit.
B.3 Design GRUNDLAGEN DES DESIGNS
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Gestaltung
- Strichaufzählungdie Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;
- Strichaufzählungdie grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.
Bereich Grundlagen der Kunst- und Designgeschichte
- Strichaufzählungdie Grundbegriffe der Kunst- und Designgeschichte wiedergeben.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.
Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.
Bereich Grundlagen Kunst- und Designgeschichte:
Grundbegriffe der klassischen Kunstgeschichte; zentrale Beispiele der Designgeschichte.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Gestaltung
- Strichaufzählungdie Grundlagen der Gestaltung in einfachen Beispielen anwenden;
- Strichaufzählungdie grundlegenden Techniken der Darstellung und Komposition anwenden.
Bereich Einführung in die Designtheorie
- Strichaufzählungdie Grundbegriffe des Designprozesses im Zusammenhang von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft verstehen.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Gestaltung:
Punkt, Linie, Fläche, Körper; Skizzieren; Schraffieren; Entwerfen; Merkmale und formale Möglichkeiten der Grundelemente.
Handwerkliche Aneignung der Darstellungsmittel; Experimenteller Umgang mit Werkzeugen; Grundlagen der Komposition.
Bereich Einführung in die Designtheorie:
Design im Kontext Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft.
ATELIER UND PRODUKTION
Kompetenzmodule 1 und 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung
- Strichaufzählunggrundlegende Bearbeitungsmöglichkeiten verschiedener Werkstoffe benennen und anwenden.
Bereich Grundlagen der Technologie
- Strichaufzählunggrundlegenden Werkstoffe, ihre Eigenschaften und exemplarische Anwendungsgebiete benennen.
Bereich Arbeitsorganisation
- StrichaufzählungArbeitsschritte den Werkstoffen bzw. Verfahren entsprechend organisieren;
- Strichaufzählungdie Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen der Materialbearbeitung:
Werkstoffe; Werkzeug- und Messkunde; Bearbeitungsmöglichkeiten.
Bereich Grundlagen der Technologie:
Werkstoffeigenschaften; Einsatzmöglichkeiten.
Bereich Arbeitsorganisation:
Organisation des Arbeitsplatzes und der Arbeitsabläufe; Sicherheitsbestimmungen.
B.4 Elektrotechnik / Elektronik und Technische Informatik / , Erneuerbare Energie, Umwelt und Nachhaltigkeit / Mechatronik GRUNDLAGEN DER ELEKTROTECHNIK
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
- Strichaufzählungphysikalische Objekte mit physikalischen Größenbeschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
- Strichaufzählungnach den Regeln der technischen Berechnung mit den Größen einfache Berechnungen durchführen und Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
- Strichaufzählungzwischen systemunabhängigen Größen wie zB Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl und systemabhängigen Größen der Elektrotechnik unterscheiden;
- Strichaufzählungeinfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
- Strichaufzählungtextuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
- StrichaufzählungGrößenordnungen von Ergebniswerten abschätzen und die tatsächlichen Werte mit dem Taschenrechner ermitteln;
- Strichaufzählungx-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
- Strichaufzählungaus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
- Strichaufzählungabsolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Lehrstoff:
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Elektrotechnik
- Strichaufzählungden Aufbau der Materie und die Leiteigenschaften von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen erklären;
- Strichaufzählungdie Grundgrößen der Elektrotechnik (Ladung, Strom, Stromdichte, Spannung und Leistung) und die Grundelemente eines Stromkreises sowie die Gesetze für die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung erklären;
- Strichaufzählungdie Wechselwirkungen zwischen den Ladungen erklären;
- Strichaufzählungunterschiedliche Stromarten und die Wirkungen und Gefahren des elektrischen Stromes erklären;
- StrichaufzählungWiderstandskennlinien erstellen;
- Strichaufzählungerklären, wie mit Standardmessgeräten Messung von Strom, Spannung und Widerstand durchgeführt werden;
- Strichaufzählungaus Widerstandskennlinien in U-I-Diagrammen Beziehungen zwischen Größen herstellen und Aussagen über das Verhalten von nicht linearen Widerständen in verschiedenen Betriebspunkten machen;
- Strichaufzählungden Unterschied zwischen realen und idealen Bauteilen erklären;
- StrichaufzählungMessschaltungen zur Strom- und Spannungsmessung entwerfen und aus Messdaten für Gleichstromschaltungen Ersatzwiderstände und die Strom-, Spannungs- und Leistungsverteilung berechnen;
- Strichaufzählungdie Eigenschaften von Parallel- und Serien- Schaltung von Widerständen und Quellen beurteilen und Anwendungen erklären;
- Strichaufzählungnormgerechte technischer Zeichnungen sowie Schaltpläne erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Elektrotechnik:
Stromleitungsmechanismus und Werkstoffe der Elektrotechnik. Funktion von ausgewählten elektrischen und elektronischen Bauteilen (Widerstand, Spule, Kondensator, Diode, Relais). Verhalten von Bauteilen mit nicht linearem U-I-Zusammenhang. Normgerechtes technisches Zeichnen.
Ohmsches und Kirchhoffsches Gesetz. Arten von Messgeräten und Messschaltungen. Parallel- und Serienschaltung von Bauelementen und Anwendung im Gleichstromkreis. Ersatzwiderstand von Widerstandsschaltungen.
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdie im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
- Strichaufzählungdie Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik
- Strichaufzählungdie Eigenschaften von Werkstoffen des Fachgebiets nutzen und diese bearbeiten;
- StrichaufzählungWerkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
- Strichaufzählunganhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen;
- Strichaufzählunglösbare und nichtlösbare Werkstoffverbindungen herstellen.
Bereich IT-Hardware
- StrichaufzählungIT-Systeme aus Standardkomponenten zusammenbauen und in Betrieb nehmen;
- StrichaufzählungKonfigurationen mittels Systemsoftware durchführen.
Bereich Elektronik und Messtechnik
- Strichaufzählungdie Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
- Strichaufzählungeinfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
- Strichaufzählungdie möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
Bereich Installations- und Steuerungstechnik
- StrichaufzählungGrundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
- StrichaufzählungGrundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
- Strichaufzählungeinfache Steueraufgaben programmieren.
Lehrstoff:
Bereich Werkstoffbearbeitung und Verbindungstechnik:
Grundlagen der mechanischen Fertigung (Grundlegende Arbeitsmethoden der Werkstoffbearbeitung). Fertigung von Werkstücken (Herstellung einfacher Werkstücke mit konventionellen Werkzeugmaschinen und Geräten). Verbindungen (Herstellen stoffschlüssiger und lösbarer Verbindungen). Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Fachspezifischer Gehäusebau).
Bereich IT-Hardware:
Hardware-Konfiguration (Aufbau eines Standard-IT-Systems aus einzelnen Komponenten. Inbetriebnahme des Systems und Konfiguration mittels Systemsoftware).
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Bauteilkunde (Elektrische Eigenschaften von Widerstand und Diode. Sicherheitsgerechte Strom-, Spannungs- und Widerstandsmessung mit Multimetern. Durchgangsprüfung).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Grundlagen), Grundschaltungen der Haustechnik (Licht- und Steckdosenstromkreise).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Elektronik und Messtechnik
- Strichaufzählungdie Grundbausteine der Elektrotechnik und Elektronik und deren Funktionsweise benennen;
- Strichaufzählungeinfache Messaufbauten herstellen und Messungen durchführen;
- Strichaufzählungdie möglichen Gefahren beim Messen einschätzen und die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsmaßnahmen anwenden.
Bereich Installations- und Steuerungstechnik
- StrichaufzählungGrundschaltungen der Haustechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
- StrichaufzählungGrundschaltungen der Steuerungstechnik aus gegebenen Schaltungsunterlagen aufbauen;
- Strichaufzählungeinfache Steueraufgaben programmieren.
Bereich Elektrogerätebau
- Strichaufzählungdie Verbindungstechniken der Elektrotechnik praktisch anwenden;
- StrichaufzählungWohnungsverteiler konfektionieren;
- StrichaufzählungElektrische Maschinen und Geräte instandhalten und warten;
- Strichaufzählungelektrische Systeme nach sicherheitstechnischen Vorschriften zusammenbauen und in Betrieb nehmen.
Lehrstoff:
Bereich Elektronik und Messtechnik:
Elektrische Eigenschaften von Spule und Kondensator. Einfache gemischte Schaltungen (Aufbau und Inbetriebnahme).
Bereich Installations- und Steuerungstechnik:
Schutztechnik (Schutzmaßnahmen und -geräte), Grundschaltungen der Steuerungstechnik (Relais- und Schützschaltungen, Motorschutz), Realisierung von einfachen Steueraufgaben.
Bereich Elektrogerätebau:
Verbindungstechniken der Elektrotechnik, Verteilerbau, Systemaufbau und Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung.
B.5 Grafik- und Kommunikationsdesign / Medien / Medieningenieure und Printmanagement MEDIENENTWURF
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
- Strichaufzählungdas Umfeld der Berufsfelder und grundlegende Fachausdrücke beschreiben;
- StrichaufzählungGrundlagen des Briefings, Konzepts und Entwurfsprozesses benennen sowie unterschiedliche Abbildungs- und Visualisierungstechniken des Entwurfsprozesses anwenden.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen
- StrichaufzählungDarstellungstechniken sowie das Zusammenspiel von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Form, Rhythmus, Größenordnung und Balance in Entwurfsübungen anwenden;
- Strichaufzählungein Briefing verstehen, dieses mit gestalterischen, konzeptionellen und technischen Aspekten verbinden und notwendige (Vor-)Entwurfsschritte darauf anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen:
Fachrhetorik und Abgrenzung des Begriffsumfelds; Bildung und Sensibilisierung der Urteilsfähigkeit auf der Basis morphologischer Analysen; gestalterische Grundlagen von Workflows in unterschiedlichen Medien.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:
Übungen zu Verständnis, Empfindung, Interpretation von Farbe, Textur, Kontur, Raum, Bewegung, Form sowie Rhythmus, Größenordnung und Balance; Grundlagen der Darstellung, Raumvorstellung und Komposition; projektbezogene Anwendung von Briefings auf Vorentwürfe.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Grundlagen
- Strichaufzählungdie Grundlagen der gestalterischen Methoden in der Wechselbeziehung zwischen handwerklichen Fähigkeiten und medialen Bedingungen anwenden;
- Strichaufzählungunterschiedliche Methoden der Konzepterstellung beschreiben.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen
- Strichaufzählungdie gestalterischen Bedingungen unterschiedlicher Medien beschreiben und in Entwurfsübungen fachspezifisch darauf anwenden;
- StrichaufzählungEntwürfe in Präsentationen umarbeiten, diese adäquat präsentieren sowie mögliche Varianten entwickeln.
Lehrstoff:
Bereich Grundlagen:
Grundlagen von Design– und Gestaltungskonzepten; Einführung in die gestalterischen Methoden – Wechselbeziehung zwischen Konzeption, medialen Bedingungen und handwerklichen Fähigkeiten; Umgang mit analogen handwerklichen und digitalen Entwurfstechniken.
Bereich Ausführung und Präsentation von Entwürfen:
Gestaltungsübungen als Grundlage von Entwurfsprozessen; aufgabenbezogener Einsatz und spezifische Übungen zum gestalterischen Workflow; projektbezogene Ausführung und Präsentation von Entwürfen.
MEDIENPRODUKTION
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Medientechnologie
- StrichaufzählungBasiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;
- StrichaufzählungAnwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.
Bereich Medienproduktion
- Strichaufzählungdie verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;
- Strichaufzählungeinfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.
Lehrstoff:
Bereich Medientechnologie:
Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.
Bereich Medienproduktion:
Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Medientechnologie
- StrichaufzählungBasiskenntnisse der fachspezifischen Softwareprodukte wiedergeben und anwenden;
- StrichaufzählungAnwenderkenntnisse der üblichen Betriebssysteme aufweisen.
Bereich Medienproduktion
- Strichaufzählungdie verschiedenen Produktionsverfahren verstehen und ihre Einsatzgebiete zuordnen;
- Strichaufzählungeinfache Medienprodukte praktisch realisieren und für deren Veröffentlichung vorbereiten.
Lehrstoff:
Bereich Medientechnologie:
Softwareprograme für Bilderfassung, Bildbearbeitung und Layout.
Bereich Medienproduktion:
Sicherheitseinweisungen, fachspezifische Produktionsverfahren, Produktionsvorbereitung und Umsetzung, Grundlagen wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, Aspekte der Qualitätssicherung.
B.6 Informatik GRUNDLAGEN DER INFORMATIK
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Hardwarearchitektur
- Strichaufzählungdie wesentlichen Komponenten und deren Funktionsweise erklären;
- StrichaufzählungKomponenten für Computersysteme mit bestimmten Benutzeranforderungen auswählen;
- Strichaufzählungdie Eignung konkreter Computersysteme für bestimmte Anwendungen beurteilen.
Bereich Betriebssysteme
- Strichaufzählungdie wesentlichen Komponenten eines Betriebssystems erklären und verstehen deren Aufgaben, Funktionsweise und Zusammenwirken;
- StrichaufzählungBetriebssystemumgebungen einrichten und Kommandosprachen anwenden.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik
- Strichaufzählungdie wichtigsten elektrotechnischen Grundgesetze, die elektrischen Größen und Einheiten erklären;
- StrichaufzählungSchaltungen der Digitaltechnik analysieren und simulieren.
Lehrstoff:
Bereich Hardwarearchitektur:
Aufbau und Funktionsweise, Computerinterne Informationsdarstellung, Hardwarekomponenten, Schnittstellen, Peripherie, mobile Geräte, Aktuelle Entwicklungen.
Bereich Betriebssysteme:
Architektur und Arten von Betriebssystemen, Prozessverwaltung, Speicherverwaltung, Geräteverwaltung, Dateiverwaltung, Benutzerverwaltung.
Bereich Elektrotechnik und Elektronik für Informatik:
Elektrische Größen und Einheiten, Grundgesetze der Elektrotechnik, Gleichstromtechnik, Gleichstrommesstechnik; Bauelemente der Elektronik, Schaltungssimulation.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Netzwerktechnologien
- Strichaufzählungdie grundlegenden Netzwerktechnologien und Kommunikationsmodelle erklären sowie deren Unterschiede beschreiben;
- StrichaufzählungNetzwerke hinsichtlich der verwendeten Technologien und Komponenten beschreiben und bewerten;
- Strichaufzählungin einfachen Netzwerken geeignete Möglichkeiten der Adressierung erklären und einsetzen.
Bereich Basis-Webtechniken
- Strichaufzählungdie wesentlichen Sprachelemente zur Gestaltung von Webseiten anwenden;
- StrichaufzählungWebseiten unter Einsatz von Skriptsprachen gestalten, dynamische Elemente einbinden und Gestaltungsvorlagen erstellen.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation
- StrichaufzählungPräsentationen gestalten
- StrichaufzählungDaten eingeben, bearbeiten, formatieren und drucken sowie Dokumente (einschließlich Seriendokumente) erstellen und bearbeiten;
- Strichaufzählungin Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Diagramme erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Netzwerktechnologien:
Topologien und Netzwerkkomponenten; Übertragungsmedien; Normen und Standards; OSI-Modell; Grundlagen der Adressierung.
Bereich Basis-Webtechniken:
Beschreibungssprachen, Formatierungstechniken, Skriptsprachen, Datenanbindung.
Bereich Publikation, Kommunikation und Tabellenkalkulation:
Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Dokumenten; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Tabellen; Erstellung, Bearbeitung und Formatierung von Präsentationen.
COMPUTERPRAKTIKUM
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
- Strichaufzählungin einem gängigen Computersystem Komponenten identifizieren und ihre Funktionsweise beschreiben und kennen die grundlegenden Techniken zur Vernetzung von Computersystemen;
- Strichaufzählungdie Grundbausteine elektronischer Schaltungen identifizieren und können aussagenlogische Formeln in Schaltungen umsetzen;
- Strichaufzählung-einfache Schaltpläne lesen und verstehen sowie die zeitliche Abfolge berücksichtigen (sequentielle Schaltalgebra);
- Strichaufzählungdie Leistungs- und Funktionsfähigkeit sowie Kompatibilität einzelner Komponenten beurteilen und Fehler lokalisieren.
Lehrstoff:
Bereich Technische Grundlagen:
Praktikumsbetrieb und Praktikumsordnung, Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, technische Dokumentation.
Konfiguration und Installation von informationstechnischen Systemen und Anlagen und/oder Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis.
Bauteile und Schaltungen, Schaltalgebra; Wartung von Computerkomponenten, Fehlersuche und Reparatur, Vernetzung; Standardinstallation von Betriebssystemen und Anwendungssoftware.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
- StrichaufzählungGrundlegende Messungen durchführen, einfache elektronische Grundschaltungen aufbauen und deren Funktion anhand von Messergebnissen bewerten;
- Strichaufzählungdie Funktionen der wichtigsten Baugruppen in Computersystemen erklären;
- Strichaufzählungdie Aufgaben und Einstellungen eines BIOS erklären;
- Strichaufzählungein Computersystem aufrüsten;
- Strichaufzählungdie mechanische und elektrische Verbindung von PC-Standardschnittstellen realisieren und technische Subsysteme an den Rechner anschließen und in Betrieb nehmen;
- Strichaufzählungein Betriebssystem installieren und die dazu notwendigen Parametrierungen durchführen;
- StrichaufzählungComputerkomponenten testen, einfache Fehlersuche auf Desktopcomputern durchführen und die entsprechenden Ergebnisse bewerten;
- StrichaufzählungMontage- und Umbauarbeiten für IT-Infrastruktursysteme durchführen und die dafür notwendigen mechanischen Arbeiten ausführen;
- StrichaufzählungSpannungsversorgungen für IT-Infrastruktursysteme erstellen und dabei die einschlägigen Sicherheitsvorschriften beachten.
Lehrstoff:
Bereich Technische Grundlagen:
Grundlegende mechanische Bearbeitungen, Montagearbeiten für IT-Infrastruktur, Schutzmaßnahmen, IT-relevante Gebäudeinstallationen; Installation von Hardware und Peripheriegeräten, Integration technischer Subsysteme.
Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
Einfache Fehlersuche und Fehlerbehebung in Verkabelung, Hardware, Softwarekonfiguration; Gleichstrommesstechnik, Schutzmaßnahmen, Aufbau und Inbetriebnahme samt Funktionsprüfung elektronischer Schaltungen unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften, elektronische Messtechnik.
B.7 Innenarchitektur und Holztechnik FACHTHEORIE
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
- Strichaufzählungdie Elemente des Innenausbaues und Objektbaues beschreiben sowie Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Objektbaues verstehen;
- StrichaufzählungKonstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden;
- StrichaufzählungKonstruktionsvorschläge projektbezogen auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Darstellungstechniken
- Strichaufzählungeine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
- StrichaufzählungPlanungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden und diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften.
Bereich Materialien und Prozesse
- StrichaufzählungMaterialien und Produkte sowie Hilfsstoffe beschreiben und können Massivholz seinen Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
- Strichaufzählungdie Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;
- StrichaufzählungMaterialien in ihrer ökologischen Auswirkung auf Mensch und Umwelt einschätzen;
- StrichaufzählungWerkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;
- Strichaufzählungfacheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Fachbegriffe und Definitionen (Bauelemente des Innenausbaues); Objektkonstruktionen und -bauweisen sowie ihre Kombinationen aus Holz und Holzwerkstoffen (Massivbau, Rahmenbau, Stollenbau), Objektkonstruktionen.
Bereich Darstellungstechniken:
Grundtechniken des Handzeichnens; Freihanderfassung und -darstellung von Objekten; Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Schrift; Beschriftung und Bemaßung; Grundlagen der computerunterstützten Plandarstellung.
Bereich Materialien und Prozesse:
Massivholz (Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); Holzwerkstoffe (Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen); ökologische Auswirkungen von Materialien; Produktkennzeichnung; Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen; Stationäre Maschinen (spanabhebend, zerspanend, Formgebungsanlagen, Press- und Stanzanlagen ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Konstruktion
- StrichaufzählungKonstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Innenausbaues und Objektbaues verstehen;
- StrichaufzählungKonstruktionen mit geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend anwenden und können Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten.
Bereich Darstellungstechniken
- Strichaufzählungeine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
- StrichaufzählungPlanungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, Darstellung geeignete computerunterstütze Methoden auswählen und anwenden.
Bereich Materialien und Prozesse
- StrichaufzählungMaterialien und Produkte ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
- Strichaufzählungdie Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden der Materialien, Halbfertig- und Fertigprodukte verstehen und die daraus resultierenden Verwendungsmöglichkeiten ableiten;
- StrichaufzählungHilfsstoffen ihren Eigenschaften entsprechend Anwendungen zuordnen;
- StrichaufzählungMaterialien in ihre ökologischen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt einschätzen;
- StrichaufzählungMaschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten und deren Einsatz prozessbezogen beurteilen;
- Strichaufzählungfacheinschlägige Gesetze, Verordnungen sowie Normen und Regelwerke anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Plattenbau – Korpusbau, Objektteile.
Bereich Darstellungstechniken:
Freihanderfassung und -darstellung von Objekten (graphische Mittel der skizzenhaften 2D- und 3D-Visualisierung); Computerunterstützte Plandarstellung der Objekt- und Raumpräsentation; Grundlagen der computerunterstützten Beschriftung und Bemaßung.
Bereich Materialien und Prozesse:
Herstellung, Ver- und Bearbeitungsmethoden, Handelsformen sowie Einsatzgebiete von Halbfertig- und Fertigprodukten (zB Träger- und Oberflächenmaterialien); Eigenschaften von zugehörigen Hilfsstoffen (Leime und Klebstoffe); ökologische Auswirkungen von Materialien und Arbeitsstoffen; Produktkennzeichnung; Fertigungsanlagen (multifunktionale Maschinen); Betriebsanlagen und -ausstattung (Absaugung, Druckluft, Trocknung, Lackierung – Beschichtung ua.); Grundlegende Normen und Regelwerke (Sicherheitsnormen in Bezug Werkzeuge und Maschinen, Gebrauchstauglichkeitsnormen in Bezug auf Materialien).
FERTIGUNG UND PRODUKTION Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdie im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
- Strichaufzählungdie Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
- Strichaufzählungalle notwendigen Fertigungsunterlagen händisch erstellen.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
- Strichaufzählungausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
- Strichaufzählungdie Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Handwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe; Fertigung einfacher Übungsstücke).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Einfache Techniken der Oberflächenbehandlung).
Möbelbauwerkstätte (Fertigung einfacher Werkstücke).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Handhabung, Wartung und Instandhaltung von einfachen Maschinen und Geräten).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von analogen Maschinen und Geräten).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation
- StrichaufzählungProduktionsabläufe planen und verstehen die handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Planungsaspekte;
- StrichaufzählungProduktionsabläufe dokumentieren.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten
- Strichaufzählungausgehend von Fertigungszeichnungen Produkte des Fachgebietes herstellen und die Qualität beurteilen.
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen
- Strichaufzählungdie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung – Planung und Organisation:
Händische und computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten.
Bereich Handwerkliche Fertigkeiten:
Möbelbauwerkstätte (Fertigung von Objekten).
Werkstätte für Oberflächenbehandlung (Spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung; Anlagenunterstützte sowie werkstück- und materialspezifische Oberflächentechniken).
Bereich Einsatz von Werkzeugen und Maschinen:
Maschinenwerkstätte (Bedienung, Wartung und Instandhaltung von stationären Maschinen, zB spanabhebend, zerspanend ua.; Formgebungsanlagen, Pressanlagen ua. sowie von numerisch gesteuerten Maschinen und Anlagen).
Zuschnittwerkstätte (Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen).
Furnier- und Beschichtungswerkstätte (Bedienung von Maschinen und Geräten für holzbasierende Werkstoffe ua.).
B.8 Maschinenbau / Gebäudetechnik / Wirtschaftsingenieure GRUNDLAGEN DES MASCHINENBAUS
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Technische Grundlagen
- Strichaufzählungphysikalische Größen und Objekte beschreiben und im Zusammenhang mit diesen Größen Messgenauigkeit und Fertigungstoleranz unterscheiden;
- Strichaufzählungphysikalische Größen, Einheiten und Vorsilben anwenden;
- Strichaufzählungdie Regeln der technischen Berechnung anwenden und mit den Größen einfache Berechnungen durchführen, Werte in Brüchen, wissenschaftlichem und technischem Format darstellen;
- Strichaufzählungdie Größen des SI und die systemunabhängigen Größen wie Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kraft, Drehmoment und Drehzahl anwenden;
- Strichaufzählungverstehen, dass Größen von anderen Größen abhängig sein können;
- Strichaufzählungeinfache Skizzen ausgehend von textuellen Beschreibungen und vorliegenden Modellen anfertigen;
- Strichaufzählungtextuell verfasste Aufgabenstellungen im Bereich der Geometrie in die Sprache der Mathematik umsetzen und daraus allgemeine und spezielle Lösungen berechnen;
- StrichaufzählungGrößenordnungen von Ergebniswerten abschätzen, die tatsächlichen Werte ermitteln und auf Plausibilität prüfen;
- Strichaufzählungx-y-Diagramme und x-t-Diagramme in einem geeigneten Maßstab erstellen;
- Strichaufzählungaus gegebenen Diagrammen Werte ermitteln und Verläufe analysieren;
- Strichaufzählungabsolute und prozentuelle Abweichungen berechnen.
Lehrstoff:
Bereich Technische Grundlagen:
Qualität und Quantität physikalischer Größen von konkret vorliegenden geometrischen Objekten beschreiben, abschätzen und berechnen. Normgerechte Darstellung und Bemaßung von einfachen Körpern in Zeichnungen und Schnitten. Schriftfeld und Stückliste in Werkzeichnungen.
Zeichnen und bemaßen von Rissdarstellungen einfacher geometrischer Körper. Formale Beschreibung der Eigenschaften eines geometrischen Körpers. Wichtige physikalische Größen und deren Messung. Erstellen von x-y- und x-t- Diagrammen aus formalen Beschreibungen und deren Auswertung.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Maschinenbau
- Strichaufzählungdie Eigenschaften und Einsatzgebiete der metallischen Werkstoffe beschreiben;
- Strichaufzählungunterschiedliche Verbindungstechniken erläutern;
- StrichaufzählungVerfahren der spanabhebenden und spanlosen Fertigung beschreiben;
- Strichaufzählungdie Grundlagen der spanenden Fertigung nennen;
- Strichaufzählungdie Fertigungsverfahren der spanenden und spanlosen Formgebung von Hand und mit mechanischen Maschinen beschreiben;
- StrichaufzählungParameter von Werkzeugmaschinen wie Drehzahl-, Vorschub- und Schnittgeschwindigkeit berechnen;
- Strichaufzählungdie Normen zur Erstellung normgerechter technischer Zeichnungen angeben;
- Strichaufzählungverschiedene Darstellungen von Werkstücken und Maschinenteilen skizzieren und normgerecht anfertigen.
Lehrstoff:
Bereich Maschinenbau:
Werkstoffkunde und Werkstofftechnik (Übersicht der Werk- und Hilfsstoffe, Einteilung der Werkstoffe, Auswahl und Eigenschaften der Werkstoffe).
Maschinenelemente (Lösbare und unlösbare Verbindungen).
Fertigungstechnik (Spanende und spanlose Formgebung). Werkzeuge und Verfahren der spanenden und spanlosen Fertigung, händische und maschinelle Formgebung der spanenden Fertigung.
Normgerechtes technisches Zeichnen (Schnittdarstellungen, Darstellung und Bemaßung von Gewinden, Kennzeichnung technischer Oberflächen, Schriftfeld und Stückliste, Anfertigen von Freihandskizzen und deren Fertigungszeichnungen).
WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdie im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
- Strichaufzählungdie Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Instandhaltung, Recycling.
Kompetenzmodule 1 und 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten
- Strichaufzählungdie Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
- Strichaufzählungdie Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
- Strichaufzählunganhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Schweißen
- Strichaufzählungdie Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Werkstoffen unterscheiden;
- Strichaufzählungunterschiedliche Verbindungstechniken anwenden und nichtlösbare Verbindungen herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen
- Strichaufzählungdie Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Metallwerkstoffen unterscheiden;
- Strichaufzählungdie Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
- Strichaufzählunganhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau)
- Strichaufzählungunterschiedliche Fräswerkzeuge und deren Anwendung nennen;
- Strichaufzählungunterschiedliche Fräsverfahren erläutern und können diese auch anwenden;
- Strichaufzählunganhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik)
- Strichaufzählungform- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.
Bereich Kunststofftechnik
- Strichaufzählungdie Eigenschaften, Verbindungstechniken, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Kunststoffen unterscheiden;
- Strichaufzählunganhand der Flammprobe Kunststoffe analysieren;
- Strichaufzählungdie grundlegenden Arbeitstechniken der Kunststoffbearbeitung wiedergeben und können diese zur Herstellung von Kunststoffteilen einsetzen.
Bereich Blechbearbeitung
- Strichaufzählungdie Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten von Blechen unterscheiden;
- Strichaufzählungdie Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten;
- Strichaufzählunganhand technischer Zeichnungen für den Fertigungsprozess facheinschlägige Erzeugnisse herstellen.
Lehrstoff:
Bereich Mechanische Grundfertigkeiten:
Grundlegende Arbeitsmethoden der Metallbearbeitung (Anreißen, Messen, Feilen, Schleifen, Entgraten, Sägen, Körnen, Bohren, Senken, Gewindeschneiden, Stempeln).
Bereich Schweißen:
Herstellen von Schweißverbindungen mittels unterschiedlicher Schweißmethoden. Schweißverbindungen unterschiedlicher Werkstoffe. Brennschneiden.
Bereich Spanende Fertigung – Drehen:
Längs-, Plan-, und Kegeldrehen, Einstechen, Abstechen. Passung, Herstellen von Innen- und Außengewinde.
Bereich Spanende Fertigung – Fräsen (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Maschinenbau):
Schruppen und Schlichten, Stirn- und Walzfräsen, Nut- und Passungen fräsen unter Verwendung von halbautomatisierten Werkzeugen.
Bereich Verbindungstechnik (nur als Vorbereitung auf die Fachrichtung Gebäudetechnik):
Thermische Bearbeitung von Werkstoffen der Gebäudetechnik; Lötverbindungen. Form- und kraftschlüssige Verbindungen von Werkstoffen der Gebäudetechnik.
Bereich Kunststofftechnik:
Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverbindungen (Zerspanung, Fügung, Schweißen und Kleben von Kunststoffen).
Biegen, Tiefziehen und Polieren von Kunststoffen.
Bereich Blechbearbeitung:
Händisches und maschinelles Trennen, Richten, Strecken, Biegen, Falzen und Ausklinken von Blechen. Blechverbindungstechniken (Nieten, Punktschweißen). Oberflächenbehandlungsverfahren von Blechen.
B.9 Optometrie FACHTHEORIE
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Anatomie
- StrichaufzählungAufbau und Funktion von Zellen und Zellverbänden nennen und erklären.
Bereich Optik
- Strichaufzählungdie physikalischen Gesetze der Optik anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Anatomie:
Aufbau des Sehorgans.
Bereich Optik:
Lichtausbreitung, Bezeichnungsregeln, Vorzeichensystem; Reflexionsgesetz, Brechungsgesetz, Totalreflexion; Berechnung (Abbildung durch Linsen, Abbildungsfehler, Dispersion); optische Bauelemente (optische Werkstoffe, planparallele Platten, Prismen, Linsen; Spiegel; Strahlenteiler; Faseroptik).
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Physiologie
- StrichaufzählungLösungsansätze für physiologische Probleme erklären.
Bereich Optometrie
- Strichaufzählungdie Grundlagen der Brillenglasbestimmung und der Sehfunktion nennen und erklären.
Lehrstoff:
Bereich Physiologie:
Zellaufbau, Histologie, physiologische und pathologische Probleme des Sehvorganges.
Bereich Optometrie:
Begriffsbestimmungen, Ausstattung des Refraktionsraumes; Geräte zur subjektiven und objektiven Refraktion; Optotypen, Gullstrandauge; angulare Sehschärfe; Gesichtsfeld, Blickfeld; Grundlagen der subjektiven und objektiven Refraktion; gesetzliche Bestimmungen; Refraktionsrecht für Optiker.
LABORATORIUM
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Optik
- Strichaufzählungdie einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
- Strichaufzählungdie in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;
- Strichaufzählungmit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.
Lehrstoff:
Bereich Optik:
Übungen aus dem Bereich Optik; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.
Kompetenzmodul 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Optometrie
- Strichaufzählungdie einschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften nennen und anwenden;
- Strichaufzählungdie in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren;
- Strichaufzählungmit den dem technischen Stand entsprechenden Geräten umgehen.
Lehrstoff:
Bereich Optometrie:
Übungen aus dem Bereich Optometrie; Planung, Abwicklung und Protokollierung von Projekten gemäß den Anforderungen der Praxis.
C. Freigegenstände DEUTSCH
Kompetenzmodule 1 und 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können im
Bereich Zuhören und Sprechen
- Strichaufzählungmündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und wiedergeben;
- Strichaufzählungihren Standpunkt situationsangemessen darlegen.
Bereich Lesen und Schreiben
- Strichaufzählungsinnerfassend lesen;
- Strichaufzählungeinfache Texte nach konkreten Vorgaben verfassen.
Reflexion über gesellschaftliche Realität, Konzepte von Realität und kreative Ausdrucksformen
- Strichaufzählungzu einfachen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen Stellung nehmen.
Sprachbewusstsein
- Strichaufzählunggrundlegende Kenntnisse in der Text-, Satz- und Wortgrammatik wiedergeben;
- Strichaufzählungmit Fehlern konstruktiv umgehen;
- StrichaufzählungStrategien zur Fehlervermeidung anwenden;
- Strichaufzählunggrundlegende Regeln der Rechtschreibung anwenden.
Lehrstoff aller Bereiche:
Rechtschreibung; Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; Einsatz von Hilfsmitteln beim Verfassen von Texten; einfache literarische Texte und Sachtexte.
ENGLISCH
Kompetenzmodule 1 und 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden im Bereich
Zuhören und Sprechen
- Strichaufzählungden Hauptpunkten von Gesprächen in der Standardsprache folgen;
- Strichaufzählungeinfache technische Informationen wie zB Bedienungsanleitungen für Geräte aus ihrem Fachgebiet verstehen;
- Strichaufzählungdetaillierteren Wegbeschreibungen folgen;
- Strichaufzählungsich relativ leicht in strukturierten Situationen – wenn dies Alltagsgespräche und vertraute Themen sind – mit gelegentlicher Unterstützung der anderen Sprecher verständigen;
- Strichaufzählungeiner informellen sowie einer formellen Diskussion in den wesentlichen Punkten folgen und Zustimmung und Ablehnung ausdrücken;
- Strichaufzählungeinfache Sachinformationen herausfinden und weitergeben, nach dem Weg fragen und einer detaillierten Wegbeschreibung folgen und detailliertere Information einholen;
- Strichaufzählungüber Aspekte des eigenen alltäglichen Interessensbereichs einfache Beschreibungen oder Berichte geben;
- Strichaufzählungüber Pläne, Vereinbarungen und Ereignisse berichten und Tätigkeiten beschreiben;
- Strichaufzählungeine kurze, eingeübte Präsentation zu einem vertrauten Thema aus ihrem Fachgebiet verständlich vortragen und mit unkomplizierten Nachfragen umgehen.
Bereich Lesen und Schreiben
- Strichaufzählungkurze, einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen in alltags- oder berufsbezogener Sprache verstehen;
- StrichaufzählungGrundtypen von Alltagstexten wie E-Mails und Informationsbroschüren nach konkreten Informationen durchsuchen und diese herausgreifen;
- Strichaufzählungklar formulierte, unkomplizierte Anleitungen zur Bedienung eines Gerätes verstehen;
- StrichaufzählungNotizen mit einfachen, unmittelbar relevanten Informationen für vertraute Personen schreiben;
- Strichaufzählungeine Nachricht notieren, wenn jemand nach Information fragt oder ein Problem erläutert.
Linguistische Kompetenzen
In Ergänzung zu den Lernzielen in den angeführten Bereichen ist folgende bereichsübergreifende Bildungs- und Lehraufgabe zu berücksichtigen:
Die Studierenden
- Strichaufzählungverfügen über eine gute Beherrschung des Grundwortschatzes (Lexikalische Kompetenz);
- Strichaufzählungkönnen in ausreichend exakter Rechtschreibung zusammenhängend schreiben (Orthografische Kompetenz);
- Strichaufzählunghaben verständliche Aussprache (Phonologische Kompetenz);
- Strichaufzählungkönnen ein Repertoire von häufig verwendeten Redefloskeln ausreichend korrekt verwenden (Grammatische Kompetenz).
Lehrstoff aller Bereiche:
Aufbau und Vertiefung der Grundgrammatik; einfache beruflich relevante und ausbildungsspezifische Themen; Wiederholung und Erweiterung des bestehenden Wortschatzes sowie einfacher situationsbezogener Sprachstrukturen.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
Kompetenzmodule 1 und 2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungdie Gesetzmäßigkeiten der für den Fachbereich bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper erkennen und anwenden;
- Strichaufzählunggeometrische Formen und Transformationen benennen und erläutern;
- StrichaufzählungObjekte aus dem Fachbereich analysieren und in zugeordneten Normalrissen zeichnerisch darstellen und mit Hilfe von CAD visualisieren.
Lehrstoff:
Kompetenzmodul 1:
Darstellung und Konstruktion ebenflächig begrenzter Körper in zugeordneten Normalrissen.
Kompetenzmodul 2:
Konstruktive Behandlung von Objekten aus dem Fachbereich; Darstellung und Konstruktion krummer Flächen aus der Praxis in zugeordneten Normalrissen; Visualisierungen.
TECHNISCHE DOKUMENTATION
Kompetenzmodul 1:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden können
- Strichaufzählungfreie und kommerzielle Softwareprodukte zur Erstellung technischer Dokumentationen und Präsentationen nennen;
- Strichaufzählungdie wesentlichen Funktionen dieser Programme zur Erstellung technischer Berichte benennen;
- Strichaufzählungden Aufbau von technischen Berichten und Protokollen wiedergeben;
- Strichaufzählungdie Funktionen der Programme erkennen, um die Berichte effizient erstellen zu können;
- StrichaufzählungProgramme zur Bericht-, Protokoll- und Präsentationserstellung einsetzen.
Lehrstoff:
Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- und Präsentationsprogramm im Einsatz zur technischen Dokumentation und Präsentation.
Textverarbeitung:
Formatvorlagen für Technische Berichte (Protokoll, Projekt und Diplomarbeit); Inhaltsverzeichnis, Abbildungsverzeichnis, Index; Einbinden von Bildern, Tabellen und Formeln.
Tabellenkalkulation:
Erstellen von Messtabellen, Formeln, Y-X-Diagramme.
Präsentationsprogramm:
Einsatz zur Vortrags- und Referatserstellung.
D. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:
Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen, grundsätzlich aber geeigneten und leistungswilligen Studierenden sollen jene Kompetenzen aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Gegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Semester des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.