BGBl. II Nr. 390/2022
Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten
Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über den Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten
Änderungen durch diese Kundmachung
Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Kalenderjahr 2021)
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 1neu
Für das Kalenderjahr 2021 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionistinnen und Pensionisten (Rentnerinnen und Rentner) auf die Krankenversicherungsträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt:
Österreichische Gesundheitskasse | 99,95107 |
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau | 0,04893 |