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BGBl. II Nr. 397/2022

kundgemacht 25.10.2022
Änderung der Verordnung über die Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist
Änderung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist (IG-ZG-V)
Kundmachung BGBl. II Nr. 397/2022× zu IG-ZG-V

Änderungen durch diese Kundmachung

Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist (IG-ZG-V) 2