BGBl. II Nr. 397/2022
Änderung der Verordnung über die Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist
Änderung der Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist (IG-ZG-V)
Änderungen durch diese Kundmachung
Einrichtungen der Vereinten Nationen, denen Rechtshilfe zu leisten ist (IG-ZG-V)
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§ 2geändert
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